Folge des Ukraine-Kriegs Aufgrund der Sanktionen festgesetzt: Russischer Jumbojet darf nicht mehr vom Flughafen Hahn abheben

Hahn · Ein Jumbojet unter russischer Kontrolle darf vorerst nicht mehr vom Flughafen Hahn abheben. Grund sind die durch den Ukraine-Krieg in Kraft getretenen Sanktionen. Wann das Flugzeug wieder abheben kann, ist völlig unklar.

Flughafen Hahn: Russischer Jumbojet wegen Ukraine-Krieg festgesetzt
Foto: dpa/Thomas Frey

Der insolvente Flughafen Hahn kassiert für die festgesetzte Boeing 747 unter russischer Kontrolle nach eigener Auskunft jeden Tag ein Abstellentgelt von rund 1200 Euro. Hintergrund ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Der Landesbetrieb Mobilität als Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: „Da die Airline Cargologicair UK sowie deren Luftfahrzeuge unter die aktuellen EU-Sanktionen fallen, wurde ein Startverbot gegen die B 747, die einen Wartungsaufenthalt am Flughafen Frankfurt-Hahn hatte, verhängt.“ Nach derzeitigem Stand sei nicht davon auszugehen, dass die Sanktionen kurzfristig aufgehoben würden.

Der Sprecher des Hahn-Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner erklärte: „Wir berechnen ein tägliches Abstellentgelt in Höhe von drei Euro pro angefangener Tonne höchstzulässiges Startgewicht. Bei diesem Flugzeug sind das rund 400 Tonnen, das Abstellentgelt beträgt entsprechend rund 1200 Euro pro Tag.“

Flughafen Hahn: Russischer Jumbojet wegen Ukraine-Krieg festgesetzt
Foto: dpa/Thomas Frey

Das Bundesverkehrsministerium erläuterte zur Fluggesellschaft Cargologicair UK, diese sei „zu 100 Prozent im Besitz der Cargo Logic Holding Ltd. Diese ist im Besitz von Herrn Aleksey Isaykin und Herrn Sergey Shklyanik. Beide Eigentümer sind russische Staatsbürger.“ Dass Isaykin auch einen zypriotischen Pass besitze, sei hier unerheblich: „Die russische Staatsbürgerschaft ist für die Beurteilung maßgeblich.“ Die Fluggesellschaft Cargologicair UK hat auf Anfrage vorerst keine Stellungnahme abgegeben.

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