Gegen Friedensaktivist Hermann Theisen Keine Strafe für Appell an US-Soldaten in Ramstein

Zweibrücken · Der Friedensaktivist Hermann Theisen wird wegen der Verteilung militärkritischer Flugblätter vor der US-Airbase Ramstein nicht vor Gericht gestellt. Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Zweibrücken jetzt auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst mit.

Theisen hatte im Frühjahr 2019 vor dem US-Militärflughafen bei Kaiserslautern und vor weiteren militärischen Einrichtungen Aufrufe zum Whistleblowing verteilt. Darin hatte er dazu aufgerufen, dass Militärangehörige die Öffentlichkeit über die Beteiligung der deutschen Luftwaffe an völkerrechtswidrigen US-amerikanischen Drohnenangriffen informieren sollten.

In der Folge war er wegen dieser Aktionen mehrfach angezeigt worden, Staatsanwälte und Gerichte in drei Bundesländern beschäftigten sich mit den Flugblättern. Im Raum stand der Vorwurf, die Flugblätter enthielten Aufrufe zu Straftaten. Bereits im vergangenen Herbst hatte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken in einem Schreiben die Einstellung des Verfahrens angekündigt, sich dann aber korrigiert und mitgeteilt, ein Entwurf des Briefes sei versehentlich zu früh verschickt worden. Tatsächlich werde weiter ermittelt.

Hermann Theisen stand wegen seiner verschiedener Flugblattaktionen in den vergangenen Jahren immer wieder im Fokus der Justiz und wurde bereits mehrfach angeklagt. In den meisten der inzwischen über 25 Strafverfahren wurde er spätestens in der Berufungsinstanz freigesprochen. Aktuell beschäftigt auch noch eine weitere Aktion des Aktivisten die Justiz in der Pfalz. Am Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße ist eine Klage des Rüstungsgegners gegen die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach anhängig, deren Verwaltungsspitze sich nicht mit einer Petition zum Thema Ramstein befassen wollte.

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