Bistum setzt auf Reformen

Homburg/Speyer · Der bischöfliche Prozess „Gemeindepastoral 2015“ steht vor dem Abschluss. Er bringt auch für die Vermögensverwaltung der neuen Pfarreien viele Veränderungen mit sich. Das Konzept der Projektpfarrei Homburg 1 ist beispielhaft im Bistum.

Am 1. Januar 2016 werden im Bistum Speyer aus den bisher 346 Pfarrgemeinden 70 neue Pfarreien gebildet. Damit findet der Prozess "Gemeindepastoral 2015" seinen Abschluss, der auch für die Vermögensverwaltung der neuen Pfarreien eine Reihe von Veränderungen mit sich bringt. Bei sechs Veranstaltungen, die im Mai und Juni an verschiedenen Orten des Bistums angeboten werden, haben die Mitglieder der Verwaltungsräte Gelegenheit, sich über die anstehenden Veränderungen zu informieren.

Die Homburger Projektpfarrei 1 mit den Erbacher Gemeinden Maria vom Frieden, St. Andreas mit Auferstehungskirche Reiskirchen, St. Josef in Jägersburg und St. Remigius in Beeden sind mit ihrem Konzept Vorreiter im Bistum, das sie Ende Februar im Bischöflichen Ordinariat in Speyer vorstellten (wir berichteten). Für die Projektpfarrei Homburg 1 steht jetzt schwarz auf weiß fest, was Seelsorge in ihren vier Gemeinden bedeutet - und zwar für die Bereiche Caritas , Katechese, Ökumene, Kindertagesstätten und Jugendarbeit.

Von der Erfahrung des Projektteams um Pfarrer Pirmin Weber können die anderen 69 Pfarreien im Bistum Speyer profitieren. Aus Homburg kommen Tipps, wie man die Sache anpacken kann. "Den Homburgern ist es gelungen, aufgrund einer gründlichen Analyse konkrete Ziele zu formulieren und dann in Folge auch Maßnahmen zu planen. Sehr schön sieht man dies beim Grunddienst Caritas : Die hohe Zahl von alleinstehenden Senioren mit dem Schwerpunkt Männer hat zur Folge, dass hier ein neues Seelsorgefeld entstehen soll", erklärte Thomas Kiefer, Leiter der bischöflichen Abteilung Seelsorge in Pfarrei und Lebensräume, und fügte an: "Ich war dann doch erst einmal sehr beeindruckt von der Mühe und der Arbeit, die investiert worden sind, aber auch von dem Ertrag."

"Die Verwaltungsräte sollen Klarheit über die anstehenden Aufgaben und die nächsten Schritte erhalten", erklärt Domkapitular Peter Schappert das Ziel der Veranstaltungsreihe. Neben den Mitgliedern der Verwaltungsräte sind auch weitere Personen eingeladen, die mit der Vermögensverwaltung der Pfarreien befasst sind, so zum Beispiel die Kirchenrechner, die pastoralen Mitarbeiter, die zuständigen Mitarbeiter der Regionalverwaltungen und Gebietsingenieure des bischöflichen Bauamtes. Im Mittelpunkt der Veranstaltungen steht das künftige Zusammenspiel der verschiedenen Akteure bei der Vermögensverwaltung der Pfarreien. Dazu wird am Beispiel einer Musterpfarrei auch die Struktur der künftigen Jahresrechnung vorgestellt.

Während die bisherigen Kirchengemeinden aufgelöst und an ihrer Stelle 70 neue Kirchengemeinden errichtet werden, bleiben die 472 Kirchenstiftungen in der Diözese Speyer weiterhin bestehen. Auch die Zweckbindungen des Vermögens dieser Kirchenstiftungen bleiben erhalten. In der Kirchenrechnung der Pfarreien wird künftig zwischen der Kirchengemeinde und den verschiedenen Kirchenstiftungen exakt unterschieden. Die Entscheidungskompetenz über das Vermögen der Kirchengemeinde und deren Kirchenstiftungen liegt beim Verwaltungsrat der neuen Pfarrei. Er kann den Gemeindeausschüssen die Durchführung von Projekten übertragen. Bei Entscheidungen, die das Vermögen einer Kirchenstiftung betreffen, hat der Verwaltungsrat aus der betreffenden Gemeinde ein aufschiebendes Vetorecht.

bistum-speyer.de

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