Bewährungsstrafe nach Selbstjustiz an mutmaßlichem Raser

Zweibrücken · In Wildwest-Manier hat ein Zweibrücker versucht, einen Autofahrer zu maßregeln. Dieser soll sich nicht ans Tempo-Limit in Bubenhausen gehalten und immer wieder Fußgänger gefährdet haben. Das erklärte der 78-jährige Angeklagte jetzt vor dem Zweibrücker Amtsgericht.

Doch anstatt den Verkehrssünder der Polizei zu melden, nahm der Senior am 28. April 2014 das Recht selbst in die Hand. Er stellte den Anwohner zur Rede, als dieser mit einem Bekannten ins Auto steigen wollte. Der Rentner schrie den 32-jährigen Fahrer nach Aussage des Bekannten an, spuckte und ging auf ihn los. Der Angegriffene habe den Angeklagten darum "fixiert" und versucht, ihn zu beruhigen. Dann sei der Schwiegersohn des 78-Jährigen mit einer Holzlatte erschienen - und habe zugeschlagen. Der 42-Jährige traf zuerst seinen Schwiegervater am Rücken und dann den Fahrer am Kinn. "Ich habe nicht mutwillig zugeschlagen", beteuerte der Schwiegersohn vor Gericht - er habe schlichten wollen.

Der Senior führte den Streit auch vor Gericht munter weiter - dabei wurde ihm sogar ein Ordnungsgeld angedroht. Der Rentner betonte, dass er selbst "nichts gemacht" habe. Für Oberamtsanwalt Karl Otto Benoit war der Fall klar: "Sie sind nicht der Hilfssheriff." Benoit forderte für den Senior wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung eine Geldstrafe von 250 Euro. Beim Schwiegersohn plädierte er auf neun Monate Haft auf Bewährung. Der Angeklagte müsse aber 1500 Euro an die Bevollmächtigte des Opfers zahlen, die bei einem Zivilverfahren angerechnet werden könnten. Richter Stefan Pick urteilte wie von der Anklage gewünscht. Die Strafe für den Lattenschlag wurde auf Bewährung von zwei Jahren ausgesetzt.

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