Urteil gefallen Illegales Autorennen – Richter in Zweibrücken verhängen Bewährungsstrafe

Zweibrücken · Das Landgericht war überzeugt: Es hätte noch viel Schlimmeres passieren können, als sich ein 21- und ein 31-Jähriger ein Autorennen auf der A 8 lieferten und in ein Stauende rasten. Dafür waren sie zunächst zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Jetzt fiel das Urteil im Berufungsprozess.

 Wegen illegalen Autorennes verurteilt (Symbolbild).

Wegen illegalen Autorennes verurteilt (Symbolbild).

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Wegen eines unerlaubten Straßenrennens auf der A8 ist ein 31 Jahre alter Mann am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und ein 21-Jähriger zu einer Geldstrafe von 2500 Euro und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Außerdem haben beide noch vier Monate Führerscheinsperre. Das Landgericht Zweibrücken verwarf mit dem Urteil den Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft, die für beide zehn Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte. In einem ersten Prozess waren die beiden Angeklagten im April 2019 zu Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten im Mai 2018 auf der Autobahn 8 zwischen Zweibrücken und Pirmasens mit ihrem Porsche und Mercedes (jeweils über 350 PS) ein Autorennen geliefert hatten. „Es war auf jeden Fall das Bestreben da, die höchst mögliche Geschwindigkeit zu erzielen und sich zu messen“, so Richter Michael Schubert. Weil die Beiden zu schnell und mit zu geringem Abstand fuhren, waren sie vor einem Stauende zunächst miteineinander und dann mit vier weiteren Autos kollidiert. Dabei wurden vier Insassen zum Teil schwer verletzt.

Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren zuvor deutlich auseinandergegangen. Nach Ansicht von Staatsanwältin Claudia Feß stand zweifelsfrei fest, dass es im Vorfeld des Unfalls ein Rennen gegeben habe. Die Männer hätten sich schon zuvor an einer Kreuzung getroffen und seien übereingekommen, sich in Sachen Geschwindigkeit zu messen. Dabei hätten sie eine „äußerst verantwortungslose Fahrweise“ gezeigt und durch die erhöhte Geschwindigkeit bewusst erhebliche Risiken in Kauf genommen. „Es hätte noch enorm etwas passieren können“, so Feß.

Die Verteidiger hatten dem Vorwurf eines illegalen Autorennens widersprochen: „Der Vorfall ist bedauerlich und tragisch“, so Max Kampschulte für seinen 21-jährigen Mandanten. Aber nicht jeder Unfall mit solchen Folgen bedeute automatisch ein strafbares Autorennen und strafbares Verhalten. Deshalb forderte er Freispruch und die Rückgabe des Führerscheins.

Auch Johannes Berg, der Verteidiger des 31-Jährigen, unterstrich, dass es zu keinem Autorennen gekommen sei. Schließlich seien beide Fahrzeuge stets hintereinander gefahren und es habe kein Ausscheren und keine Überholmanöver gegeben. Sein Mandant habe lediglich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragte er eine milde Geldstrafe und ebenfalls die Rückgabe der Fahrerlaubnis.

Der 21-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Gegen den 31-Jährigen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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