Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz Anhänger der „Reichsbürger“ darf keine Waffen besitzen

Koblenz · Weil er offenbar Anhänger der „Reichsbürger“-Szene ist, darf ein Mediziner aus Rheinland-Pfalz keine Waffen besitzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz und bestätigte die Entscheidung der Waffenbehörde, dem Mann seine Waffenbesitzkarten zu entziehen.

Damit widerrief das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. (AZ: 7 A 10555/19.OVG)

Ins Visier der Behörden war der Mann, der Jäger und Sportschütze ist, im Jahr 2015 geraten, weil er einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei als Wohnsitzstaat „Königreich Bayern“ angegeben hatte. Die Waffenbehörde widerrief daraufhin die dem Mann erteilten Waffenbesitzkarten wegen des Verdachts, dass er Anhänger der „Reichsbürger“-Szene ist. Dagegen hatte der Mann Klage erhoben und Kontakte zur „Reichsbürger“-Szene bestritten. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gab der Klage statt und erklärte, es lägen keine hinreichenden Tatsachen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers vor.

Dieser Einschätzung folgte das OVG in seinem Urteil nicht. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig.

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