16-jährige Schülerin in Trier erstochen? Täter soll wegen Mordes lebenslang in Haft

Trier · Ein 25-Jähriger soll eine Schülerin aus der Nachbarschaft erstochen und ihre Leiche an einem Bahndamm in Trier verbrannt haben. Für den Staatsanwalt war es Mord. Die Verteidigung plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Im Trierer Mordprozess um eine getötete Schülerin hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten 25-Jährigen gefordert. Der Mann habe die 16-Jährige aus seiner Nachbarschaft im vergangenen März erstochen, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen, sagte Staatsanwalt Volker Blindert gestern vor dem Landgericht Trier . Danach habe er die Leiche an einem Bahndamm in Trier verbrannt. "Das war ein Mord in Verdeckungsabsicht. Da führt kein Weg dran vorbei", sagte Blindert. Der Angeklagte habe die Vergewaltigung geplant: Kurz vor der Tat habe er ein Seil am Tatort deponiert, um sein Opfer fesseln zu können. Noch am Tat-Tag habe er im Internet ein Video zur "Vergewaltigung einer 16-Jährigen" angeschaut. Außerdem habe er seit eineinhalb Jahren immer wieder den Suchbegriff "Vergewaltigung " eingegeben. Das habe die Auswertung seines Computers ergeben.

Sein Vorhaben sei bei der 16-Jährigen gescheitert, weil sie sich so heftig gewehrt habe - wie Kampfspuren am Unterarm des Malers und Lackierers belegt hätten. Daraufhin habe er sich entschlossen, seine Bekannte zu töten, "damit seine Pläne nicht rauskommen", sagte Blindert. Viermal stach er auf die 16-Jährige ein. Sie verblutete. Der 25-Jährige hat gestanden, das Mädchen getötet zu haben. Er bestreitet aber, dass er sie vergewaltigen wollte. Der Angriff sei aus einem Streit heraus passiert, hatte er ausgesagt.

Das Opfer und der 25-Jährige hatten laut Anklage am Abend vor der Tat mit Freunden gefeiert. Als die Schülerin vom Hauptbahnhof mit dem Bus zu ihrem Ex-Freund fahren wollte, begleitete sie der Angeklagte. Auf einem abgelegenen Weg soll er das Mädchen angegriffen haben.

Nach Ansicht von Verteidiger Thomas Julien konnte dem Angeklagten in dem gut viereinhalbmonatigem Prozess eine versuchte Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden. Deshalb dürfe er nicht wegen Mordes verurteilt werden. Auch sei sein Mandant "kein Sexmonster, das lebenslang eingesperrt werden muss". Ein Gutachter habe im Prozess bestätigt, dass er "kein abwegiges Sexualverhalten in Verbindung mit Gewalt" zeige. Zudem sei ihm kein Tötungsvorsatz nachzuweisen. Er habe nicht zielgerichtet zugestochen und das Mädchen nicht töten wollen. Daher forderte Julien eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe unter sechs Jahren. Das Urteil soll am 1. Februar fallen.

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