Neue Corona-Regeln im Saarland Für wen die Quarantänepflicht bei Einreise aus Luxemburg gilt und für wen nicht

Saarbrücken/Luxemburg · Die saarländische Landesregierung will die Regeln für Reisende aus Luxemburg anpassen.

 Der Grenzübergang Nennig zwischen Deutschland und Luxemburg.

Der Grenzübergang Nennig zwischen Deutschland und Luxemburg.

Foto: BeckerBredel

Obwohl das Robert-Koch-Institut Luxemburg aufgrund der in den vergangenen Wochen angestiegenen Corona-Fälle zum Risikogebiet erklärt hat, soll nicht jeder, der sich im Großherzogtum aufgehalten hat in Quarantäne. Davon befreit sind saarländische Pendler, aber auch Menschen mit Wohnsitz im Saarland, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben. Zu diesen Gründen zählen medizinische Behandlungen, aber auch der Besuch einer Schule oder Universität. Außerdem entfällt die 14-tägige Isolation für Eltern mit einem geteilten Sorgerecht und Menschen, die ihren Lebenspartner im anderen Land besuchen oder dort einen Angehörigen pflegen.

Ebenso dürfen Luxemburger ins Saarland auch ohne triftigen Grund einreisen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf aber nicht älter als 48 Stunden sein und muss auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sein.

Diese Erleichterungen begründen die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling durch die enge Vernetzung zwischen dem Saarland und dem Nachbarland. Viele Saarländer würden nicht nur im Großherzogtum arbeiten, sondern hätten auch familiäre Bezüge nach Luxemburg. Dennoch warnte die Ministerin davon, nicht notwendigen Reisen dorthin anzutreten. „Wir alle müssen mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umgehen. Deshalb bitten wir Sie von nicht notwendigen Reisen nach Luxemburg abzusehen. Handeln Sie umsichtig, damit Sie sich und alle anderen vor einer Infektion schützen“, so die Ministerin. Zurzeit befindet sich die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ allerdings noch im Umlaufverfahren. Sie wird offiziell am Tag nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft treten.

Anders als beim Ausbruch der Corona-Epidemie im vergangenen März sind Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg von der saarländischen Landesregierung nicht geplant.

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