Mordprozess von Kusel Anwälte von Andreas S. werfen Richter Befangenheit vor
Update · Überraschung im Mordprozess von Kusel. Statt den geplanten Plädoyers musste das Gericht zunächst über einen Antrag der Verteidiger von Andreas S. entscheiden. Sie werfen dem Richter Befangenheit vor.
Die Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S. haben am Dienstag im Landgericht in Kaiserslautern für eine Überraschung gesorgt: Sie haben dem Vorsitzenden Richter Mall Befangenheit vorgeworfen. Grund für dieses Misstrauen sei eine vermeintliche Befragung eines Mithäftlings, die der Richter im Rahmen einer anderen Sitzung geführt haben soll.
Staatsanwalt Orthen hält diesen Antrag für unzulässig, da die aufgeführten Argumente keine Befangenheit begründen würden. Richter Mall sagte, dass er in der Sitzung lediglich eine Feststellung geäußert habe.
Das Gericht zog sich daraufhin zurück. Eine extra angereiste Richterin entschied schließlich mit weiteren Richtern, dass der Antrag unbegründet sei. Richter Mall durfte den Vorsitz bei dem Prozess behalten und setzte den Prozess mit den Plädoyers fort. Auch die Angeklagten durften ihre letzten Worte äußern. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wäre Richter Mall für Befangen erklärt worden, hätte ein Richter, der das Verfahren im Gerichtssaal begleitet, einspringen müssen.