Deutsch-französische Grenze Neues Formular zum Grenzübertritt nach Frankreich
Saarbrücken · Wer nach Frankreich fahren will, braucht nach wie vor einen triftigen Grund. Seit dieser Woche gibt es eine gemeinsame Selbsterklärung für den Grenzübertritt.
() Seit dieser Woche ist eine neue gemeinsame deutsch-französische Selbsterklärung verfügbar, die den Grenzübertritt zwischen beiden Ländern vereinfachen soll. Bislang hatte jedes Land dafür sein eigenes Formular, um den Reisegrund nachzuweisen. Nach wie vor braucht man einen triftigen Grund, um ins Nachbarland zu reisen. Dieser kann beruflicher, schulischer oder gesundheitlicher Natur sein. Auch der Besuch des Lebenspartners im anderen Land ist gestattet. Ein Besuch bei Freunden oder eine Fahrt zum Einkaufen sind nach wie vor verboten. Beiderseits der Grenze wird von der Bundespolizei und der Gendarmerie stichprobenartig kontrolliert. Gegen Menschen, die sich ohne triftigen Grund in Frankreich aufhalten, kann ein Bußgeld von 135 Euro verhängt werden. Die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Frankreich sollen voraussichtlich am 15. Juni aufgehoben werden.
Die Erklärung kann hier heruntergeladen werden: www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage