Wegen Urkundenfälschung Neue Runde im Prozess um Skandal bei Ring-Freizeitpark

Mainz · Zehn Jahre nach dem Scheitern der Privatfinanzierung des Freizeitparks am Nürburgring beschäftigt der Fall mal wieder ein Gericht – diesmal das Landgericht Mainz.

 Skandalumwittert: das geplante Freizeitzentrum am Nürburgring.

Skandalumwittert: das geplante Freizeitzentrum am Nürburgring.

Foto: dpa/Jens Büttner

Dort sitzt seit Donnerstag ein Schweizer Geschäftsmann auf der Anklagebank, der 2009 Verantwortlichen der Nürburgring GmbH ungedeckte Schecks eines vermeintlich milliardenschweren US-Investors überreichte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem Mann Betrug vor, konkret Urkundenfälschung. Er bestritt alle Vorwürfe.

„Ich war durch Vollmacht und durch Beauftragung des Kontoinhabers ausdrücklich berechtigt, die beiden Schecks wie erfolgt auszufüllen, zu unterschreiben und zu übergeben“, erklärte der Geschäftsmann Urs Barandun. Einen Fälschungsvorsatz habe er nicht gehabt, bei den Schecks habe es sich um Originalschecks gehandelt. Sie gehörten zu einem Konto bei der US-Bank Wells Fargo. In der Erklärung des Geschäftsmanns hieß es: „Das einzig vernünftige und nachvollziehbare Motiv meines Handelns war der Wille, ein reales Geschäft zu betreiben.“ Er sei stets von der Richtigkeit seines Handelns überzeugt gewesen. „Zu keinem Zeitpunkt habe ich Erklärungen wider besseren Wissens abgegeben oder wider besseren Wissens gehandelt.“

Mit dem Geld des Investors sollte das rund 330 Millionen Euro teure Projekt des Ring-Freizeitparks samt Boulevard und Achterbahn gestemmt werden. Als sich die Schecks über insgesamt rund 100 Millionen Dollar, die der Geschäftsmann Verantwortlichen der Nürburgring GmbH 2009 in Zürich und Liechtenstein überreichte, als ungedeckt herausstellten, platzte das Vorhaben. Das Land Rheinland-Pfalz und letztlich der Steuerzahler mussten einspringen. Im Zuge dessen trat der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) zurück. Weiter geht es in dem Verfahren am 7. und 8. November, dann mit ersten Zeugen.

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