Hygiene-Maßnahmen in der Grenzregion Grenzdépartement Moselle erweitert die Maskenpflicht

An Maria Himmelfahrt sind vor allem Kirchenfeste betroffen, aber auch zum Wochenmarkt darf man nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.

 Die Maskenpflicht im Grenzdépartement Moselle wurde verschärft

Die Maskenpflicht im Grenzdépartement Moselle wurde verschärft

Foto: Getty Images/iStockphoto/canbedone

Seit heute gilt im Grenzdépartement Moselle die Maskenpflicht ab elf Jahren nicht nur in den geschlossenen Markthallen, sondern auch auf Wochen- und Flohmärkten, die unter freiem Himmel stattfinden. Das hat die Präfektur in Metz entschieden. Auch bei Kirmes und Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Solche Versammlungen müssen im Voraus bei der Präfektur angemeldet werden. Als Grund für die Erweiterung der Maskenpflicht nennt die Behörde die Verschlechterung der Lage im Département. Demnach sei die Inzidenzrate nun auf 12,2 Fälle pro 100 000 Einwohner gestiegen. Damit steht das Département unter Beobachtung und die Behörden dürfen die bereits geltenden Maßnahmen verschärfen. Das geschieht in Frankreich, wenn die Zahlen der Neuinfektionen im Département in den letzten sieben Tagen zehn pro 100 000 Einwohner („seuil de vigilance“) übersteigt. „Diese Beschleunigung der Virus-Verbreitung geschieht unter anderem weil die Menschen bei der Einhaltung der Abstandsregeln nachlässiger geworden sind“, erklärt die Präfektur und warnt: „Es ist absolut erforderlich, alle Hygiene- und Abstandsmaßnahmen zu respektieren.“