Kolumne Grenzgänger Doppelbesteuerung auch in Corona-Zeit?

Grenzgänger fragen sich aktuell, ob die 19-Tage-Regel ausgesetzt wird wegen des Coronavirus, falls der Arbeitgeber Homeoffice anordnet. Für diesen Fall bestimmt das DBA-Luxemburg, dass das Gehalt anteilig in Deutschland zu versteuern ist. Ist es realistisch, dass Deutschland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet?

Luxemburg ist jedenfalls auf die Grenzgänger angewiesen und wird sicherlich einiges unternehmen, beispielsweise bei der 50-Tage-Grenze. Die Steuerklasse 2 wird nur gewährt, wenn der Grenzgänger 90 Prozent seines Einkommens in Luxemburg erzielt oder wenn er maximal 50 Tage außerhalb Luxemburgs arbeitet. 50 Tage machen oft mehr als 20 Prozent des Einkommens aus. Hier kann Luxemburg selbst die inländischen Regeln ändern. Eventuell wird die Zahl auf 100 Tage hochgesetzt. Hier könnte man den Grenzgängern helfen.

Es ist aber unrealistisch zu glauben, dass Deutschland auf seinen Steueranteil verzichtet, um den Grenzgängern einen Gefallen zu tun. Gerade in der Corona-Zeit braucht auch Deutschland Steuereinnahmen, um die Krise zu finanzieren. Denn auch in Deutschland gibt es hohe Einkommensverluste der Unternehmer, die durch öffentliche Mittel zu fördern sind. Auch die Kurzarbeit wird Geld kosten. Letztlich ist also Deutschland gerade jetzt auf Steuereinnahmen angewiesen.

Grenzgänger verdienen darüber hinaus überdurchschnittlich gut, so dass es sich nicht um existenzgefährdende Sachverhalte handelt. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass das Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt wird.

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