Justiz Hohe Entschädigungen im Asbest-Prozess von Baccarat

Nancy · Das Urteil des Berufungsgerichts in Nancy zu drohenden Erkrankungen bei Arbeiten mit Gefahrstoffen könnte zum Präzedenzfall werden.

Jahrelang haben sie in den Werkstätten des weltberühmten Kristall-Herstellers Baccarat gearbeitet. Nun befürchten die ehemaligen Mitarbeiter, dass sie davon schwer krank werden könnten. Denn sie waren bei ihren Tätigkeiten in den 70er und 80er Jahren Asbest ausgesetzt. Deshalb haben 32 der ehemaligen Baccarat-Mitarbeiter geklagt und nun vor dem Berufungsgericht im lothringischen Nancy Recht bekommen.

 Jedem von ihnen steht laut Urteil eine Entschädigung von knapp 11 000 Euro zu. Damit wird ihre Angst vor einer drohenden Erkrankung von dem Gericht anerkannt. Dieser immaterielle Schaden kann seit 2010 im französischen Recht geltend gemacht werden. Er ist gegeben, wenn Arbeitgeber ihre Vorsorgepflicht verletzt haben und das Personal gesundheitsschädigenden Substanzen ausgesetzt wird. In der früheren Hochburg der Schwerindustrie Lothringens gab es bereits mehrere Klagen (wir berichteten). Doch bisher waren die Erfolge der Kläger vor Gericht eher bescheiden. So wie bei 786 ehemaligen Bergleuten aus Forbach, die im Sommer 2016 ihre Interessen gegenüber dem Grubenbetreiber, Charbonnages de France, durchgesetzt hatten. Der Betreiber ging in Berufung – und 2017 kassierte die höhere Instanz das Urteil. Der letzte Weg führt die ehemaligen Bergarbeiter dann zum höchsten französischen Gericht, dem Kassationshof. Das Verfahren läuft noch.

Das Urteil aus Nancy in SachenKristallerie Baccarat könnte eine Wende darstellen. Im Gegensatz zum Fall in Forbach wurde dieser immaterielle Schaden nun nämlich von einem Berufungsgericht anerkannt, und die Entschädigungen sind mit rund 11 000 Euro pro Person bedeutend. In ihrem ersten Gang vor Gericht hatten sich die Forbacher Bergleute gerade mal 1000 Euro pro Kopf erstreiten können.

Und das ist erst der Anfang. Rund 200 weitere Mitarbeiter des Kristallwerks in Baccarat haben ebenso geklagt. Ihre Verfahren laufen allerdings noch, doch ihre Anwälte sind guter Dinge, dass die jetzige Entscheidung auch in ihren Fällen richtungsweisend sein könnte. Möglich ist aber auch, dass das Unternehmen, das mittlerweile von einem chinesischen Investmentfonds übernommen wurde, im Voraus versucht, sich außergerichtlich mit den Klägern über eine finanzielle Entschädigung zu einigen.

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