Corona-Maßnahmen vor Gericht Ausgangssperre in Mainz gekippt

Mainz · Die Stadt kündigt Beschwerde an. Mehrere Landräte klagen gegen die Ausgangsbeschränkungen.

 In Mainz ist die Ausgangssperre vorerst gekippt. Die Stadt will sich dagegen wehren.  Foto: Andreas Arnold/dpa

In Mainz ist die Ausgangssperre vorerst gekippt. Die Stadt will sich dagegen wehren. Foto: Andreas Arnold/dpa

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Stadt Mainz will nach der gerichtlich erzwungenen Aussetzung ihrer nächtlichen Corona-Ausgangsbeschränkung nicht aufgeben. Sie will Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen. Das sagte Stadtsprecher André Marc Glöckner am Montag.

Laut dem Verwaltungsgericht Mainz fehlte in dem Eilverfahren eine Darlegung, dass unter Beachtung getroffener und möglicher anderer Maßnahmen eine gewichtige Verschlechterung des Infektionsgeschehens ohne Verhängung der Ausgangssperre zu befürchten sei. Es reiche nicht, nur davon auszugehen, die Ausgangsbeschränkungen trügen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bei.

Unterdessen legte auch Rhein-Hunsrück-Landrat Marlon Bröhr (CDU) Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz ein, wie das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte. Dort war der Fall umgekehrt: Bröhr war als Privatperson im Eilverfahren mit einem Widerspruch gegen die vom Land erzwungene nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Kreis gescheitert.

Bitburg-Prüm-Landrat Joachim Streit, künftiger Freie-Wähler-Fraktionschef im Landtag, war ebenfalls als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung in seinem Eifelkreis vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert. Er wolle nun prüfen, ob er neben seiner angekündigten Klage in der Hauptsache auch Beschwerde im verlorenen Eilverfahren einlege. Zudem erwäge er bei einer Annahme der sogenannten Bundes-Notbremse mit nun weniger strengen Regeln für nächtliche Ausgangsbeschränkungen, dagegen mit seiner Frau Petra in Absprache mit den Freien Wählern Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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