Bewährungsstrafen nach Friedhofsschändung Fünf Friedhofsschänder verurteilt

Sarre-Union · Die jugendlichen Täter aus dem Elsass erhalten Bewährungsstrafen.

 Warum sich die jungen Männer an diesem Tag zum Friedhof begaben und dort eine solche Verwüstung anrichteten, konnte auch beim Prozess nicht genau geklärt werden. (Symbolbild)

Warum sich die jungen Männer an diesem Tag zum Friedhof begaben und dort eine solche Verwüstung anrichteten, konnte auch beim Prozess nicht genau geklärt werden. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

() Die fünf Männer, die 2015 den jüdischen Friedhof von Sarre-Union im Elsass geschändet haben, sind jetzt zu Bewährungsstrafen von bis zu 18 Monaten verurteilt worden. Da sie zur Tatzeit minderjährig waren, fand die zweitägige Verhandlung vor der Jugendstrafkammer in Saverne unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Fall hatte damals landesweit für Aufsehen gesorgt. Erst einen Monat nach den Anschlägen in Paris und dem Angriff auf einen Supermarkt, war die jüdische Gemeinde diesmal in der Grenzregion Grand Est wieder ins Visier von Gewalttäter geraten.

Warum sich die jungen Männer zwischen 15 und 17 Jahren an diesem Tag zum Friedhof begaben und dort eine solche Verwüstung anrichteten, konnte auch beim Prozess nicht genau geklärt werden. Einige der Angeklagten waren in den sozialen Netzwerken mit rassistischen Kommentaren aufgefallen, dennoch ließ sich die Zugehörigkeit zu einer radikalen Gruppe durch die Ermittlung nicht belegen.

Vom Richter auf ihr Motiv angesprochen, sprachen die Angeklagten von Langweile und der Lust, einen Streich zu spielen. Das berichten mehrere Nebenkläger in französischen Medien. Alle fünf Männer leugneten einen antisemitischen Hintergrund der Tat und entschuldigten sich bei der jüdischen Gemeinde. Doch für die Nebenkläger – 60 von ihnen waren bei Gericht anwesend – spielt Judenhass sehr wohl eine Rolle. „Diese Entschuldigungen sind oberflächlich“, sagt Simon Burkatzki, der eine Nebenklägerin vertritt, gegenüber dem Radiosender France Info. Das Ausmaß der Zerstörung lasse viel mehr auf eine religiös motivierte Tat schließen.

Damals waren nicht nur 250 Grabsteine umgeworfen worden, sondern auch ein Denkmal für die Opfer der Shoah.

Vertreter der Nebenklage bezeichnen das Urteil als zu mild. Der Richter folgte dabei den Forderungen des Staatsanwalts und verurteilte den Anführer der Gruppe zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Das Strafmaß für die anderen Täter reicht von acht bis zwölf Monate, ebenso auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen alle fünf jeweils 140 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil im Zivilverfahren wird im November erwartet. Der Schaden wird auf mehr als 850 000 Euro geschätzt.

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