Autofahren in Frankreich Seit 1. November Winterreifenpflicht in vielen französischen Kommunen an der Grenze zum Saarland

Bitche/Riquewihr · Seit 1. November gilt sie wieder: die Winterreifenpflicht in Frankreich. Auch im benachbarten Grenzgebiet braucht es mancherorts die richtigen Reifen. Betroffen sind aber nicht alle Kommunen. Was Autofahrer im Département Moselle und im Elsass beachten müssen.

Winterreifenpflicht in Frankreich gilt in grenznahen Gemeinden
Foto: ADAC/Wolfgang Grube

Autofahrerinnen und Autofahrer, die ab 1. November in Frankreich unterwegs sind, müssen in vielen Kommunen ein winterbereites Auto haben. Die im vergangenen Herbst in Frankreich neu eingeführte Winterreifenpflicht gilt vor allem in Höhenlagen und damit auch in zahlreichen Orten der direkt ans Saarland angrenzenden Region Grand Est. Vorgeschrieben sind vier Winterreifen (Reifenkennung M+S beziehungsweise Alpines Symbol mit Schneeflocke) oder Schneeketten für zwei Antriebsräder für Autos. Zugelassen sind auch geeignete Allwetterreifen.

Betroffen sind in Grand Est vor allem Gemeinden, die im Vogesen-Mittelgebirge oder dessen Ausläufern liegen. Im direkt benachbarten Département Moselle gilt die Pflicht unter anderem für Abreschviller, Baerenthal, Bitche, Dabo, Meisenthal, Phalsbourg, Saint-Louis, Saint-Quirin, Turquestein-Blancrupt und Volmunster. Im Elsass sind unter anderem Riquewihr, Kaysersberg Vignoble und Schirmeck betroffen, nicht aber Straßburg.

Bei Verstoß gegen Winterreifen-Pflicht in Frankreich droht Bußgeld

Die Pflicht gilt bis zum 31. März. Andernfalls droht, im Gegensatz zum vergangenen Jahr, nun ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro. Ebenso können die französischen Gendarme das Weiterfahren untersagen.

Welche Gemeinden in den fünf Départements von Grand Est – Moselle, Meurthe-et-Moselle, Vosges, Bas-Rhin und Haut-Rhin – die Pflicht anwenden, legen die Präfekten dieser Départements in Zusammenarbeit mit Vertretern des französischen Bergmassivkomitees fest. Daher gilt die Winterreifenpflicht im Département Meurthe-et-Moselle in keiner Gemeinde.

In Deutschland gibt es die situative Winterreifenpflicht: Sie gilt bei Wintereinbruch, wenn die Witterungsbedingungen durch Schnee oder Glätte die Straßenverhältnisse beeinflussen. Die Pflicht ist also nicht wie stellenweise in Frankreich an ein fixes Datum gekoppelt.

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