Umweltzone Vignetten-Pflicht für Straßburg kommt

Straßburg · Ab November dürfen Fahrer ohne neue Umweltplakette bei anhaltend hohen Feinstaubwerten nicht in die Elsass-Metropole fahren.

 Ist die Feinstaubelastung in Straßburg zu hoch, müssen Einwohner notfalls auf ihr Fahrrad umsteigen.

Ist die Feinstaubelastung in Straßburg zu hoch, müssen Einwohner notfalls auf ihr Fahrrad umsteigen.

Foto: Unkel/Rainer Unkel

Paris, Grenoble und Lille haben sie schon: Am 1. November führt nun auch der Großraum Straßburg Eurométropole eine Umweltzone ein, um die Feinstaub- und Stickoxidbelastung zu bekämpfen und die Luftqualität langfristig zu verbessern. Für Lenker von älteren Kraftfahrzeugen bedeutet das, dass sie künftig an Tagen mit Feinstaubalarm mit einem Fahrverbot für Straßburg und die 32 weiteren Kommunen des Gemeindeverbands Straßburg Eurométropole rechnen müssen. Welche Kraftfahrzeuge in Umweltzonen und bei Feinstaubalarm fahren dürfen und welche nicht, dafür ist die französische Umwelt-Vignette Crit’Air (offiziell „certificat qualité de l‘air“) maßgeblich. In Paris und im Stadtzentrum von Grenoble, die sich zu einer „Umweltzone mit Verkehrsbeschränkung“, der ZCR oder „Zone de circulation restreinte“ erklärt haben, ist die Crit‘air bereits jetzt schon für alle Kraftfahrzeuge, französische wie auch ausländische, verpflichtend. Im Großraum Eurométropole Straßburg sei sie vorerst nur bei länger andauernden Luftverschmutzungs-Spitzenwerten, wenn eine Fahrbeschränkung ausgerufen werde, obligatorisch. Das teilte Aurélie Contrecivile von der Präfektur der Region Grand Est auf SZ-Anfrage mit. Man rechne damit, dass das an durchschnittlich drei Tagen im Jahr der Fall sein werde, sagte Contrecivile. Noch habe Straßburg keine ZCR, doch man führe dazu gerade eine Studie durch, heißt es weiter.

Die deutschen Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt. „Da gibt es leider noch keinen EU-einheitlichen Standard, das bedauern wir sehr“, sagt Peter Koop vom Europäischen Verbraucherschutzzentrum in Kehl. Die französische Crit‘air-Vignette kann man ausschließlich online bestellen. Am besten über die Seite der französischen Regierung, https://www.certificat-air.gouv.fr/de/demande, empfiehlt Koop. Dort dort kostet die Vignette, die per Post ins Haus kommt, nur 4,80 Euro. Wer sie über private Anbieter bestelle, zahle oft viel mehr. Im Bestellshop von Crit‘air etwa zahlt man 29,65 Euro.

Das französische System teilt die Fahrzeuge in sechs Kategorien ein, die Zuordnung hängt nicht nur von der Euro-Schadstoff-Norm ab, sondern auch vom Fahrzeugtyp, Motortyp – Diesel oder Benzin – und dem Datum der Erstzulassung zum Straßenverkehr. Keine Crit‘air Vignette bekommen nach Auskunft des ADAC Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997, Krafträder mit Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000, außerdem LKW und Busse, die vor dem 1. Oktober 2001 erstmalig zugelassen wurden. Ferner leichte Nutzfahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1997. In manchen Umweltzonen dürfen diese älteren Kraftfahrzeuge generell nicht fahren. Jede Kommune regelt die Fahrbeschränkungen etwas anders. In der Eurométropole Strasbourg praktiziert man den „differenzierten Verkehr“ (circulation différenciée).

Am zweiten Tag mit Feinstaubspitzenwerten wird die Präfektur eine Geschwindigkeitsreduzierung um 20 Kilometer pro Stunde auf Schnellstraßen und Autobahnen verhängen, ab dem dritten Tag für das gesamte Straßennetz. Ab dem vierten Tag dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit der Crit‘air-Vignetten der Kategorien 0, 2 und 3 die Eurométropole befahren, wer die schlechteren Kategorien 4 und 5 oder gar keine Plakette besitzt, muss das Fahren einstellen und das Fahrzeug bis zur Aufhebung der Beschränkung parken. Informationen über aktuelle Fahrbeschränkungen findet man laut Eurométropole auf der Seite www.strasbourg.eu

Ausgenommen sind Behinderte, ihr Fahrzeug muss den entsprechenden Behindertenausweis tragen. Bei Nichtberücksichtigung droht eine Bußgeld von 45 bis 135 Euro. Bei erhöhter Feinstaubbelastung empfiehlt die Eurométropole, Kraftfahrzeuge auf Park&Ride-Plätzen an den Außen-Bahnhöfen der Eurométropole oder in Kehl abzustellen. In der ersten Zeit seien die Polizisten angehalten, es bei Ausländern noch bei einer Information und Ermahnung zu belassen, gibt die Präfektur zur Auskunft.

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