Sozialhilfe gegen Ehrenamt ist illegal

Straßburg · Wer Sozialhilfe vom Staat bezieht, soll dafür sieben Stunden in der Woche ehrenamtlich arbeiten. Das hatte das Département Haut-Rhin (Colmar) im Februar beschlossen. Nun hat die Justiz dies aber kassiert.

Kein Engagement für die Gesellschaft, keine Auszahlung der Grundsicherung: Das wollte Eric Staumann (LR), Präsident des Départements Haut-Rhin (Colmar) im Elsass, ab 2017 umsetzen. Dieser Beschluss wurde im vergangenen Februar vom Départements-Rat angenommen und sorgte in Frankreich für eine heftige Polemik (wir berichteten).

Vor allem die sozialistische Regierung in Paris nannte damals die Maßnahme, die für die Ärmeren aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit eine Pflicht macht, verfassungswidrig. Und so entschied sich der Präfekt, der Vertreter des Staates im Département, vor dem Straßburger Verwaltungsgericht dagegen zu klagen. Am Mittwoch urteilte dieses, das es illegal sei, das Ehrenamt als Bedingung für staatliche Sozialleistungen zu machen. "Zwar wird die Grundsicherung durch das Département ausgezahlt, dennoch werden die Bedingungen der Auszahlung ausschließlich in dem französischen Sozialgesetzbuch festgeschrieben", teilte Gerichtssprecherin Claire Andres-Kuhn mit. Nur in einzelnen Fällen, bei denen eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wiedereinstieg in den Beruf mit dem Bezugsberechtigten im Vorfeld vereinbart wurde, sei es zulässig, auf die Einhaltung der Vereinbarung zu bestehen. In allen anderen Fällen sei es illegal, die Auszahlung der Grundsicherung auszusetzen, weil ehrenamtliche Arbeitsstunden nicht geleistet worden seien.

In Paris wurde diese Entscheidung durchaus begrüßt. Die Staatssekretärin für Menschen mit Behinderung und die Bekämpfung von Ausgrenzung, Ségolène Neuville, sagte auf dem Sozialen Netzwerk Twitter , dass das Ehrenamt als Bedingung für die Grundsicherung keine Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sei, sondern Amtsmissbrauch. Dabei hatten nach Staumanns Vorstoß weitere Départements über ähnliche Maßnahmen nachgedacht. Auch Staumann will nicht aufgeben. Er ist überzeugt, im Recht zu sein und hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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