Hotelgewerbe gegen Airbnb Hoteliers laufen Sturm gegen Airbnb

Metz · Der Metzer Hotelverband wirft den Betreibern der amerikanischen Internetplattform unlauteren Wettbewerb vor.

 Viele Urlauber mieten sich über das Onlineportal Airbnb eine private Wohnung für ihren Aufenthalt – sehr zum Ärger der Metzer Hotelbetreiber.

Viele Urlauber mieten sich über das Onlineportal Airbnb eine private Wohnung für ihren Aufenthalt – sehr zum Ärger der Metzer Hotelbetreiber.

Foto: dpa/Jens Kalaene

548♦207 Übernachtungen zählte die Tourismuszentrale des Gemeindeverbandes Metz Métropole im Jahr 2016. Untergekommen sind die Gäste auf Campingplätzen, in der Jugendherberge, in Familienpensionen, in den Segelhäfen und natürlich in Hotels. Was die Tourismuszentrale nicht erfasst, sind die Übernachtungen in privaten, nicht gewerbsmäßig angemeldeten Wohnungen, die auf der Internetplattform Airbnb angeboten werden. In Metz und Umgebung sind es zurzeit 306.

Gegen diese Mitbewerber wehren sich nun die klassischen Hotelbetreiber in Lothringen. „Man kann hier von unlauterem Wettbewerb sprechen“, sagte der Landespräsident des Hotelverbandes in Metz, Jean François, gegenüber der Tageszeitung „Le Républicain Lorrain“. Hauptgrund für diesen Aufschrei sind die unterschiedlichen Regelungen für die Vermietung über die Internetplattform und für die Hotelbranche. Während die Hotels vor allem im Bereich Brandschutz und Barrierefreiheit strenge Kriterien erfüllen müssen, gelten diese für Privatzimmer nicht, sagte François. Seiner Meinung nach haben durch diese privat angebotenen Unterkünfte nicht nur Hotels, sondern auch die Gemeinden einen Verdienstausfall.

Die sogenannte „taxe de séjour“ (vergleichbar mit einer Kurtaxe), die in Frankreich pro Person und pro Übernachtung fällig ist, wird bei privaten Deals nicht selten „vergessen“. Um dieses Problem zu umgehen, hat die amerikanische Plattform ein System eingerichtet, um selbst diese Abgabe bei den Nutzern zu kassieren und sie dann an die Städte weiterzureichen.

Doch für Metz gibt es diese Funktion noch nicht. Um auch in solchen Fällen Abhilfe zu schaffen, hat das französische Parlament Ende April ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass alle Städte und Gemeindeverbände über 200♦000 Einwohnern (Metz Métropole zählt 230♦000 Einwohner) Airbnb-Vermieter verzeichnen dürfen. Jeder bekommt dann eine Registrierungsnummer und soll regelmäßig – wie bei der Steuererklärung – seine Einkünfte angeben und die entsprechende Abgabe an die Stadt zahlen. Doch die Umsetzung läuft schleppend.

Weit über die Grenzen von Lothringen hinaus sorgt das Geschäftsmodell von Airbnb in Frankreich für Irritationen. Vor einer Woche berichtete die Tageszeitung „Le Parisien“, dass die amerikanische Plattform im vergangenen Jahr 92♦944 Euro Steuer bezahlt habe. Ganz schön wenig, wenn man bedenkt, dass Frankreich nach den USA weltweit der zweitgrößte Absatzmarkt für den Konzern ist. 2016 machte Airbnb nach Informationen von „Le Parisien“ einen Umsatz von rund 130 Millionen Euro. Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire kündigte für Mitte September eine deutsch-französische Initiative an, um die Besteuerung solcher Internetplattformen zu verbessern.

Denn illegal ist die Angelegenheit nicht. Wie bei Starbucks oder anderen weltweit agierenden Konzernen betreibt Airbnb Steueroptimierung: Wer fürs Wochenende eine Wohnung in Metz über die Plattform bucht, bekommt eine Rechnung aus Irland. Dort befindet sich nämlich der europäische Sitz von Airbnb. Immerhin wird bei jeder Transaktion die Mehrwertsteuer zugunsten des französischen Staates fällig. Davon haben die Metzer Hoteliers aber nichts.

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