Haftstrafen nach Feuerwerk Greenpeace will Urteil zu Atomkraftwerk Cattenom anfechten

Metz · Greenpeace Frankreich will ein Gerichtsurteil anfechten, wonach zwei Aktivisten wegen Protests auf dem Gelände des Atomkraftwerks Cattenom für zwei Monate ins Gefängnis sollen. Es handele sich um harte Strafen, die nicht hinnehmbar seien, kritisierte der Generaldirektor der Umweltschutzorganisation, Jean-François Julliard, am Mittwoch.

 Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace waren vergangenen Oktober auf das Gelände des lothringischen Atomkraftswerks Cattenom eingedrungen und haben dort ein Feuerwerk gezündet.

Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace waren vergangenen Oktober auf das Gelände des lothringischen Atomkraftswerks Cattenom eingedrungen und haben dort ein Feuerwerk gezündet.

Foto: dpa/Uncredited

Das 1986 in Betrieb genommene Atomkraftwerk Cattenom ist von Pannen geplagt. Es soll mehr als 800 meldepflichtige Vorfälle gegeben haben. Seit Jahren fordern das Saarland, Rheinland-Pfalz und Luxemburg seine Schließung, weil sie die Anlage für ein Sicherheitsrisiko halten.
Sechs der Greenpeace-Aktivisten erhielten laut Gericht eine Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Zwei bekamen die Haftstrafe von zwei Monaten. Der zuständige Kampagnendirektor von Greenpeace, Yannick Rousselet, erhielt wegen Mitwisserschaft auch eine Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Greenpeace Frankreich muss zudem eine Geldstrafe von 20 000 Euro zahlen.

Die Greenpeace-Aktivisten hatten in der Nähe eines Gebäudes mit einem Abklingbecken für Brennelemente ein Feuerwerk gezündet. Die Organisation hatte zuvor einen Bericht veröffentlicht, wonach die Abklingbecken französischer Atomkraftwerke nicht ausreichend gegen Angriffe geschützt seien. Laut Kraftwerksbetreiber EDF hatte der Vorfall keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage.

(dpa)
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