Forbacher Bergleute gewinnen Prozess

Forbach · Nach einem Mammut-Verfahren mit 17 Verhandlungstagen über knapp drei Jahre wurde ein erstes Urteil gefällt. Demnach habe der frühere Bergbaubetreiber seine Mitarbeiter gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt. Entschädigungen fallen allerdings gering aus.

 Das Gericht gibt den Bergarbeitern Recht, spricht ihnen aber bescheidene finanzielle Entschädigungen zu. Foto: Gewerkschaft CFDT

Das Gericht gibt den Bergarbeitern Recht, spricht ihnen aber bescheidene finanzielle Entschädigungen zu. Foto: Gewerkschaft CFDT

Foto: Gewerkschaft CFDT

Nach drei Jahren Rechtsstreit hat das Forbacher Arbeitsgericht entschieden, dass der ehemalige Bergbaubetreiber Charbonnages de France (CdF) 786 frühere Bergleute entschädigen muss. 834 ehemalige Bergleute aus Lothringen hatten im Juni 2013 geklagt, weil sie durch ihren Einsatz in der Grube gesundheitliche Spätfolgen befürchteten (wir berichteten).

In 786 Fällen hat das Arbeitsgericht ihnen nun Recht gegeben, die weiteren 48 Klagen wurden abgewiesen. Basierend auf Gutachten unabhängiger Ärzte, die nicht von CdF beauftragt waren, befand das Gericht, dass "CdF seiner Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit nicht nachgekommen ist, indem die Bergleute bei ihrer Arbeit mindestens zwei gefährlichen Produkten ausgesetzt waren". Gemeint sind gesundheitsschädigende Stäube und Formalin.

Die Anwälte der Kläger hatten in der Verhandlung unter anderem Gutachten vorgelegt, die belegen, dass das Risiko einer Berufskrankheit bei Bergarbeitern 43 Mal höher ist als bei anderen Berufsgruppen.

Doch bei diesem Prozess ging es nicht nur um tatsächliche Gesundheitsschäden . An der Sammelklage durften sich nur Menschen beteiligen, die bis zum Prozessauftakt im Juni 2013 nachweislich unter keiner Berufskrankheit litten. Die Entschädigung wollten sie für einen im französischen Recht anerkannten immateriellen Schaden, den "préjudice d'anxiété", die Angst vor einer drohenden Erkrankung.

Für das Gericht ist durch die Vorsorgepflichtverletzung des Grubenbetreibers ein solcher immaterieller Schaden gegeben. Dieser habe zwangsläufig die Lebensqualität der Kläger eingeschränkt, die nun "in einer ständigen Sorge vor dem Ausbruch einer Krankheit leben, die durch den Kontakt mit gefährlichen Stoffen ausgelöst wird", so das Gericht.

Zu Recht, meinen die Anwälte der Kläger . Immerhin seien in den vergangenen drei Jahren 20 ehemalige Bergarbeiter an den Folgen ihrer Berufskrankheit gestorben.

"Für die Bergleute ist es ein erster Sieg", sagte gestern François Dosso von der Gewerkschaft CFDT, die als Nebenklägerin auftrat. "Dennoch entspricht die Höhe der Entschädigung nicht den Ansprüchen der ehemaligen Angestellten und unserer Gewerkschaft." In der Tat wurde CdF verurteilt, jedem der 786 Betroffenen 1000 Euro zu zahlen. Die Anwälte hatten Beträge zwischen 6000 und 40 000 Euro pro Kopf gefordert. Jetzt überlegt die CFDT, ob und wie sie dagegen vorgehen könnte.

In Lothringen gibt es in diesem Bereich bereits einen Präzedenzfall: In Longwy haben im Februar 2015 zehn ehemalige Arbeiter einer Eisengrube je 4500 Euro Schmerzensgeld für diesen immateriellen Schaden zugesprochen bekommen. Dennoch ist Charbonnages de France in Berufung gegangen. Auch in Forbach ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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