Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin Rüffel aus Brüssel: Deutsche Regelung für Kurzarbeitergeld von Grenzgängern verstößt gegen EU-Recht

Saargemünd/Saarbrücken/Brüssel/Berlin · Die deutsche Berechnung des Kurzarbeitergeldes von Grenzgängerinnen und Grenzgängern muss geändert werden. Was das für Betroffene im Saarland bedeutet.

Kurzarbeitergeld: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Foto: dpa/Jens Büttner

Im Streit ums Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bekommt Berlin nun Post aus Brüssel und darin Nachricht über ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren: Die Europäische Kommission wird Deutschland auffordern, seine Vorschriften zur Berechnung von Entgeltersatz- und Arbeitslosenleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen.