Bergleute gewinnen Prozess Wie Forbacher Bergleute das Arbeitsrecht verändern

Forbach/Paris · Nach einem Sieg vor dem Pariser Kassationshof dürfen 732 ehemalige lothringische Grubenarbeiter auf Entschädigungen hoffen.

Es war ein langer Kampf, der 732 ehemalige Kohle-Kumpel aus Lothringen bis vor Frankreichs höchstes Gericht in Paris führte. Nach sechs Jahren hat sich aber ihre Hartnäckigkeit ausgezahlt und durch die von ihnen erstrittene Grundsatzentscheidung könnte sich das Arbeitsrecht in Frankreich nachhaltig verändern.

In diesem Rechtsstreit geht es nämlich um die Anerkennung eines immateriellen Schadens, des „préjudice d’anxiété“, der Angst vor einer drohenden Erkrankung. 2013 hatten 786 frühere Bergbauleute eine Klage eingereicht, weil sie durch ihren Einsatz unter Tage gesundheitliche Spätfolgen befürchteten. In einem ersten Urteil befand das Forbacher Arbeitsgericht 2016, dass der ehemalige Grubenbetreiber seine Vorsorgepflicht verletzt habe, indem er seine Mitarbeiter giftigen Substanzen ausgesetzt hatte. Dieser wurde dazu verurteilt, jeden Kläger mit 1000 Euro zu entschädigen (wir berichteten).

Doch das war den Bergleuten zu wenig und so zogen sie vor die nächste Instanz, das Berufungsgericht in Metz. 2017 machte diese Kammer dennoch ihre Hoffnungen zunichte und hob das Urteil aus Forbach auf. Doch die Kläger aus dem ehemaligen Kohlebecken gaben nicht auf und brachten ihren Fall vor den Kassationshof.

Nun hat Frankreichs höchste Instanz entschieden: „Ein Arbeitnehmer, der begründen kann, dass er einer giftigen Substanz ausgesetzt wurde, die das Risiko einer schweren Erkrankung steigert, und dass er dadurch unter der Angst einer drohenden Erkrankung leidet, ist berechtigt, gegen seinen Arbeitgeber aufgrund dessen mangelnder Vorsorge juristisch vorzugehen“, so die Urteilsbegründung.

Besonders wichtig bei diesem Grundsatzurteil: Es betrifft nicht nur ehemalige Bergleute, sondern jeden französischen Arbeitnehmer. „Diese Entscheidung beseitigt eine Ungerechtigkeit und sollte dazu beitragen, Präventionsmaßnahmen in den Unternehmen voranzutreiben“, meinte gestern François Dosso, der für die Gewerkschaft CFDT den juristischen Kampf von Beginn an begleitet. Für die 732 ehemaligen Grubenarbeiter aus Forbach heißt es aber zunächst: Zurück zum Berufungsgericht, wo sie erneut eine Klage für eine höhere finanzielle Entschädigung einreichen müssen. Doch diesmal sind ihre Chancen durch dieses Grundsatzurteil aus Paris enorm gestiegen.

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