Corona-Maßnahmen an der Grenze Testpflicht in Frankreich betrifft Saarland kaum
Paris/Saarbrücken · Pendler sind von der neuen Testpflicht bei Grenzübertritten nicht betroffen. Auch Einkäufe in Frankreich sind wohl weiterhin ohne Weiteres möglich.
Wer von Deutschland nach Frankreich einreisen will, soll ab diesem Sonntag einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Das hat Präsident Emmanuel Macron in der Nacht zu Freitag bekannt gegeben. Für saarländische Grenzgänger ändert sich allerdings zunächst nichts, denn Berufspendler und Warenverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch Menschen, die ihre Reise aufgrund von sonstigen „triftigen Gründen“ antreten, müssen keinen Test vorweisen. Dazu gehört zum Beispiel das Ausüben des gemeinsamen Sorgerechts.
Um Ausnahmen für den „kleinen Grenzverkehr“, die es Saarländern ermöglichen, nach wie vor in Lothringen einzukaufen, wurde nach SZ-Informationen bis zum letzten Moment gerungen. Vor allem der Forbacher Abgeordnete Christophe Arend setzte sich beim Europa-Staatssekretär Clément Beaune für Ausnahmen aus familiären Gründen oder für Einkäufe des täglichen Bedarfs ein.
Am Abend sagte Clément Beaune in einem Fernsehinterview mit dem Sender BFM, dass die Testpflicht bei Einreisen in Frankreich zunächst nur für Flugreisende und Schiffspassagiere gelten werde, aber weder für Zugreisende noch für Autofahrer. Damit wolle man die Grenzgänger unter anderem aus der Region Grand Est nicht benachteiligen, die in Deutschand und Luxemburg arbeiten und im Grenzraum leben. Die entsprechende Verordnung, in der alle Details geregelt werden, wird am Samstag veröffentlicht.
Auch Luxemburg zieht eine Verschärfung der Einreisebedingungen in Erwägung. Vor Journalisten sprach sich Premierminister Xavier Bettel am Freitag für die Vorlage eines negativen Coronatests für EU-Reiserückkehrer am Flughafen aus.