AKW Cattenom Keine Haft für Greenpeace-Aktivisten

Metz · Nach Feuerwerk am Kernkraftwerk Cattenom: Berufungsgericht in Metz verhängt milderes Urteil als in erster Instanz. Die Gefängnisstrafen sind vom Tisch.

 An einem frühen Morgen im Oktober 2017 zündeten Mitglieder der Umweltorganisation Greenpeace ein Feuerwerk auf dem Gelände des Kernkraftwerks Cattenom. Seitdem beschäftigte sich die französische Justiz mehrmals mit der Aktion.

An einem frühen Morgen im Oktober 2017 zündeten Mitglieder der Umweltorganisation Greenpeace ein Feuerwerk auf dem Gelände des Kernkraftwerks Cattenom. Seitdem beschäftigte sich die französische Justiz mehrmals mit der Aktion.

Foto: Vivien Fossez / Greenpeace

Erstmal aufatmen hieß es am Mittwochnachmittag bei den neun Greenpeace-Aktivisten, die im Oktober 2017 im lothringischen Atomkraftwerk Cattenom ein Feuerwerk angezündet haben. Keiner von ihnen muss hinter Gitter. Das hat das Berufungsgericht in Metz entschieden. Wie in erster Instanz befand die Kammer die Angeklagten für schuldig, illegal in die Anlage eingedrungen zu sein. Gegen die einzelnen Aktivisten wurden Tagessätze verhängt. Greenpeace als Organisation wurde zu einer Geldstrafe von 25 000 Euro verurteilt.

Das erste Urteil in dieser Sache hatte bei der Umweltorganisation für Empörung gesorgt. Im Februar 2018 verhängte das Gericht in Thionville harte Strafen gegen die Eindringlinge, welche die ihnen vorgeworfenen Taten damals gefilmt und online gestellt hatten. Zwei der acht Beschuldigten, die bereits einschlägig vorbestraft waren, wurden in Thionville zu jeweils zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die weiteren sechs bekamen Bewährungsstrafen.

Obwohl die Umweltschutz-Organisation schon öfter mit solchen Aktionen auf die Anfälligkeiten von Kernkraftwerken aufmerksam gemacht hat, war es das erste Mal, dass Greenpeace-Aktivisten zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden waren. Gegen dieses Urteil gingen die Beschuldigten damals in Berufung.

Über den Ausgang dieses Verfahrens zeigte sich der Generaldirektor von Greenpeace Frankreich, Jean-François Julliard, zwar nicht erfreut, aber doch erleichtert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. „Indem sie die Haftstrafen aufgehoben haben, haben die Richter gezeigt, dass sie für unsere Argumente empfänglich waren“, teilte er mit. „Dennoch bedauern wir, dass unsere Aktivisten, die für das Allgemeinwohl gehandelt haben, um auf die Risiken in den französischen Atomkraftwerken hinzuweisen, nicht freigesprochen wurden.“ Deshalb überlegt Greenpeace Revision gegen das Urteil einzulegen.

„Wir beteuern erneut, dass diese Aktion des zivilen Ungehorsams notwendig war. Solange EdF [red. Betreiber der französischen Kernkraftwerke] und der Staat die Maßnahmen nicht ergriffen haben, um für unsere Sicherheit zu sorgen, werden wir unsere Rolle als Whistleblower weiterhin wahrnehmen“, sagte Julliard weiter.

Die Sicherheit des lothringischen Atomkraftwerks Cattenom wird immer wieder in den Nachbarländern Luxemburg und im Saarland kritisiert. Die Anlage  wurde 1986 in Betrieb genommen. Ursprünglich sollte es maximal 40 Jahre am Netz bleiben. Doch der Betreiber plant schon mit einer Laufzeit bis 2048. Die vier Blöcke mit jeweils 1300 Megawatt Leistung produzieren allein fast zehn Prozent des französischen Atomstroms.

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