Lokales Recht in Elsass-Moselle Ein Stück Deutsches Reich in der Verfassung?

Straßburg · Im Elsass und im Département Moselle gelten andere Gesetze als im Rest Frankreichs. Drei Konfessionen haben einen Sonder-Status.

 Im Elsass und im Département Moselle sind öffentliche Schulen aufgrund des Lokalrechts verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten.

Im Elsass und im Département Moselle sind öffentliche Schulen aufgrund des Lokalrechts verpflichtet, Religionsunterricht anzubieten.

Foto: picture-alliance / Godong/dpa Picture-Alliance/Pascal Deloche/GODONG

Bald haben die französischen Parlamentarier Urlaub. Doch bis Anfang August steht noch einiges auf der Tagesordnung. Unter anderem sollen manche Artikel der Verfassung geändert werden. Ein Änderungsantrag, der am 18. Juli eingereicht wurde, könnte direkte Konsequenzen für unsere Nachbarn im Département Moselle haben. Denn es geht darum, das dort und im Elsass geltende lokale Recht in der französischen Verfassung zu verankern. Dadurch wäre dies nicht mehr in Stein gemeißelt, sondern könnte sich auch in Zukunft entwickeln.

Bisher waren jegliche Veränderungen unmöglich, seitdem das französische Verfassungsgericht 2011 befand, dass das Lokalrecht nur umgewandelt werden kann, wenn sich die neuen Bestimmungen auch in dem im Rest des Landes gültigen Recht wiederfinden. So bedeute jede Veränderung eine schrittweise Abschaffung des elsässisch-mosellanischen Rechts, befürchten seine Befürworter. Dabei sehen es viele Menschen vor allem im Elsass als einen wichtigen Teil der regionalen Identität.

So auch André Reichardt, der für die elsässischen Konservativen im Senat sitzt. Doch das Engagement von Politikern aus dem Elsass für den Erhalt des Lokalrechts ist parteiübergreifend. In der Nationalversammlung engagiert sich zum Beispiel der elsässische Abgeordnete Vincent Thiébaut von Macrons Partei La République en Marche stark dafür, dass dieser besondere juristische Status einen Platz in der Verfassung bekommt. Mit dem Einbringen eines Änderungsantrags sind beide Politiker ihrem Anliegen bereits ein Stück näher gekommen.

Doch das Vorhaben wird von anderer Seite kritisiert. Mehrere Gewerkschaften und Vereine, die sich für die Laizität stark machen, sehen darin eine Stärkung der katholischen, protestantischen und jüdischen Konfessionen, die im Elsass und im Département Moselle über Privilegien im Vergleich zu anderen Glaubensrichtungen verfügen. Doch auch weitere Bereiche des Alltagslebens werden in den Grenzgebieten anders geregelt als im übrigen Frankreich. Hier sind die wichtigsten Anwendungsbereiche des Lokalrechts zusammengefasst.

Religion: In Frankreich gilt seit dem Jahr 1905 die strikte Trennung von Religion und Staat. Ausgenommen davon sind das Elsass und das Département Moselle, die 1905 vom Deutschen Reich besetzt waren. Dort werden die katholische, protestantische sowie jüdische Konfession vom Staat anerkannt. Die Pastoren, Rabbiner und Priester werden von ihm bezahlt. Außerdem werden die Bischöfe von Metz und Straßburg durch den französischen Präsidenten ernannt (nach einer Empfehlung des Vatikans). Der Religionsunterricht Ist Teil des Schulplans, in der Grundschule handelt es sich sogar um ein Pflichtfach. Kinder, die keiner dieser Konfessionen angehören, bekommen in der Zeit Ethikunterricht. Später wird Religion zum Wahlfach, öffentliche Schulen sind aber verpflichtet, dieses anzubieten.

Arbeit: Der Berufskodex in Elsass-Moselle sieht keine Karenztage für Arbeitnehmer vor (zum Beispiel im Krankheitsfall oder einem ähnlichen Fall von unverschuldeter Abwesenheit). Auch wenn ein paar Lockerungen durch Ausnahmegenehmigungen in den vergangenen Jahren durchgesetzt wurden, bleibt die Arbeit an Sonntagen hier strenger geregelt als in den anderen Regionen Frankreichs. Dazu gibt es zwei zusätzliche Feiertage: den 26. Dezember und den Karfreitag.

Finanzen: Im Elsass und im Département Moselle gibt es ein besonderes Verfahren im Falle einer Privatinsolvenz. Dort können die Schuldner zwischen dem Überschuldungs- und dem Privatinsolvenzverfahren auswählen, das zügiger über die Bühne geht. Die Sache wird dann direkt bei Gericht angemeldet und dort verhandelt. In den meisten Fällen dauert das Verfahren nur wenige Wochen, bis es zu einem Schulden­erlass kommt.

Krankenkasse: Anders als in Deutschland zahlen alle Franzosen grundsätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Parallel dazu können sie private Zusatzversicherungen abschließen, um höhere Erstattungen von medizinischen Leistungen zu erzielen oder um besondere Kosten zu decken (vor allem für Zahn- und Augenbehandlungen). Allgemein werden die Kosten für medizinische Leistungen von der gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung zu 70 Prozent zurückerstattet. Das Lokalrecht an der deutschen Grenze gewährt dagegen eine Rückerstattung von 90 Prozent.

Sonstiges: Zudem wirken sich die Sonder-Bestimmungen auf die Jagd, die interne Organisation der Handwerkskammern, die Zulassungsrechte für Apotheker oder die Abläufe von Gemeinderatssitzungen aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort