Pendler Aussetzung der 19-Tage-Regelung für Grenzgänger soll rückwirkend gelten

Für Luxemburger Grenzgänger, die in Deutschland im Homeoffice arbeiten, wird nicht nur die 19-Tage-Regelung ausgesetzt. Diese Regelung soll nun auch rückwirkend ab dem 11. März gelten.

 Für die Grenzgänger gibt es nun in Sachen Doppelbesteuerung immer mehr Klarheit. Ob sie unter einer Fortschreibung massive Nachteile gehabt hätten, sehen Experten kritisch.

Für die Grenzgänger gibt es nun in Sachen Doppelbesteuerung immer mehr Klarheit. Ob sie unter einer Fortschreibung massive Nachteile gehabt hätten, sehen Experten kritisch.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Aufschrei ist zunächst groß: Als immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice beordert und immer mehr Staaten ihre Grenzen dicht gemacht haben, sehen sich auch immer mehr Grenzgänger mit einem Steuerproblem konfrontiert. Denn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Luxemburg gilt für Berufspendler eine Toleranzgrenze von 19 Tagen, die sie im Homeoffice arbeiten dürfen, ohne dass sie in Deutschland besteuert werden müssen.