Testpflicht an der Grenze verlangt neue Abläufe in Krematorien Corona bleibt Hindernis über den Tod hinaus

Saarbrücken · Die Testpflicht für grenzüberschreitenden beruflichen Verkehr trifft auch französische Bestatter, die das Saarbrücker Krematorium ansteuern. Dieses bietet nun eine pragmatische Lösung an.

 Eine Feuerbestattung im Saarbrücker Krematorium wünschen sich auch Franzosen aus den Gemeinden in direkter Grenznähe.

Eine Feuerbestattung im Saarbrücker Krematorium wünschen sich auch Franzosen aus den Gemeinden in direkter Grenznähe.

Foto: BECKER&BREDEL/bub

Ein paar Tage, nachdem die neue Testpflicht an der Grenze zwischen dem Saarland und dem Département Moselle in Kraft getreten war, stellte sich für die Familie eines Verstorbenen aus Spicheren die Frage: Wohin mit der Leiche? Um ein Verbrechen handelte es sich in dem Fall nicht, sondern um ein rein pragmatisches Anliegen. „Die Familie hatte sich für eine Feuerbestattung entschieden und wollte zum nächstgelegenen Krematorium nach Saarbrücken fahren“, erzählt Spicherens Bürgermeister Claude Klein. Doch so einfach ging das nicht, denn die Bestatter konnten keinen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden war, vorweisen. Somit durften sie nicht nach Deutschland einreisen. „Also sollte die Leiche nach St. Avold oder Saargemünd zur Einäscherung gebracht werden. Dort sind aber die Wartezeiten länger, denn die dortigen Krematorien sind jetzt Anlaufstelle für alle, die sonst nach Deutschland gegangen wären. Im Endeffekt musste die Leiche fast eine ganze Woche im Aufbahrungsraum bleiben“, so der Bürgermeister weiter.