Aktuelle Corona-Maßnahmen Essen gehen, einkaufen, Freunde treffen: Diese Regeln gelten zurzeit in Rheinland-Pfalz

Mainz · Wie im Saarland sind die Terrassen in Rheinland-Pfalz wieder geöffnet. Eine Shopping-Tour ist bei unseren Nachbarn sogar einfacher.

 Auch in Rheinland-Pfalz ist die Außengastronomie wieder eröffnet, wie hier am Mainzer Dom.

Auch in Rheinland-Pfalz ist die Außengastronomie wieder eröffnet, wie hier am Mainzer Dom.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

In Rheinland-Pfalz sind in den Kreisen in unmittelbarer Näne zum Saarland nur noch in der Stadt Kaiserslautern sowie im Kreis Birkenfeld die verschärften Maßnahmen des Bundes in Kraft – in Kaiserslautern ändert sich das aber ab Sonntagfrüh. Am Montag dürfte Birkenfeld folgen, denn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt Stand Freitag dort nur noch bei 39,5. So lange gelten in den beiden Kreisen unter anderem noch nächtliche Ausgangssperren, strengere Kontaktregeln und eine komplette Schließung der Gastronomie. Erst wenn die Inzidenz von 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten wird, gelten die unten aufgeführten Regeln, die in den anderen grenznahen rheinland-pfälzischen Kreisen bereits in Kraft sind. Grundsätzlich gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sind von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Für sie entfällt auch die Testpflicht.

Folgende Regeln gelten in Rheinland-Pfalz:

Hotel- und Gastgewerbe: Außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesnotbremse ist die Außengastronomie geöffnet – es gilt eine Testpflicht, die die Landesregierung aber für draußen abschaffen will. Sie soll schon ab Mitte kommender Woche nicht mehr gelten. Außerdem sollen dann mehr Gäste draußen zugelassen werden. Die Öffnung von Innengastronomie und Kulturveranstaltungen (innen) soll für bis zu 100 Menschen möglich werden. Ab fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 50 öffnet die Innengastronomie (mit Test): Das ist in unmittelbarer Nähe zum Saarland bereits in den Landkreisen Kusel und Trier-Saarburg sowie in Trier der Fall – ab Montag womöglich auch in Zweibrücken (je nach Inzidenz am Samstag). Ab dem 2. Juni soll eine Öffnung der Innengastronomie (mit Test) bereits unter einer Inzidenz von 100 möglich sein. Unter diesem Schwellenwert sollen dann auch Hotels wieder vollständig öffnen dürfen – bislang sind Übernachtungen in Hotels nur „kontaktarm“ und mit Auflagen möglich. Die Testpflicht gilt in jedem Fall.

Einkaufen und Shoppen: Bei einer Inzidenz von unter 100 ist der Einzelhandel geöffnet. Es gibt keine Testpflicht.

Kultur und Freizeit: Bei Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind bei einer Inzidenz unter 100 maximal 100 getestete Besucher zugelassen – demnächst sollen es noch mehr werden. Unter einer Inzidenz von 50 sind auch Kulturveranstaltungen im Innenbereich mit maximal 100 Zuschauern möglich. Ab dem 2. Juni soll letzteres schon bei einer Inzidenz von unter 100 erlaubt sein. Zoos und im Freien auch Kletterparks sind geöffnet. Freibäder folgen am 2. Juni.

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Wie im Saarland gibt es außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesnotbremse keine Ausgangssperren. Private Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt – Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. Für Privatwohnungen gilt ein entsprechender Appell. Ab Mitte kommender Woche sollen sich dann fünf Personen aus fünf Haushalten treffen dürfen.

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