Schmerzensgeldklage gegen Trierer Bischof Anwalt: Ackermann von Vorwürfen des Missbrauchsopfers traumatisiert

Trier · Der Streit um Schmerzensgeld zwischen einer wegen Missbrauchs traumatisierten Mitarbeiterin des Bistums Trier und dem Trierer Bischof Stephan Ackermann geht weiter. Bei einem Gerichtstermin am Donnerstag wurde keine gütliche Einigung erreicht. Stattdessen holte der Bischofsanwalt zum Gegenschlag aus.

Bischof von Trier: Ackermann-Anwalt holt vor Gericht zur Gegenattacke aus​
Foto: dpa/Harald Tittel

Im Schmerzensgeldstreit zwischen einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums und ihrem Arbeitgeber ist eine Einigung am Donnerstag gescheitert. Bei einem Gütetermin am Trierer Arbeitsgericht gab es zwischen den Anwälten der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretenden Frau und dem Anwalt des Bistums keine Verständigung. Im Gegenteil: Außenstehende konnten streckenweise den Eindruck bekommen, dass sich die Fronten zwischen beiden Seiten weiter verhärtet haben.