Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin

Koblenz/Idar-Oberstein · Nach gut einem Jahr deutscher Untersuchungshaft hat die erste IS-Rückkehrerin aus Rheinland-Pfalz am Donnerstag das Oberlandesgericht Koblenz ohne Handschellen verlassen – mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

 Das OLG Koblenz verurteilte die 30-Jährige zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung.

Das OLG Koblenz verurteilte die 30-Jährige zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung.

Foto: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Ihr Urteil wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist noch nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts (OLG) gehörte die 30-jährige Mutter dreier Kinder von September 2014 bis Januar 2019 der ausländischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an.

Die Deutsche war nach ihrem Übertritt zum Islam schwanger mit ihrem ersten Mann aus Idar-Oberstein über die Türkei ins Bürgerkriegsland Syrien ausgereist. Nacheinander war sie laut dem OLG mit vier IS-Kämpfern verheiratet. Drei starben in Gefechten. Schon den ersten Ehemann unterstützte sie laut Gericht in seinem Kampf für den IS, indem sie sich ihm gemäß dem Frauenbild der Terrormiliz untergeordnet und ihn moralisch unterstützt habe. Die Frau habe die IS-Ideologie über soziale Medien verbreitet, zur Ausreise in das von der Miliz ausgerufene Kalifat aufgefordert, das dortige Leben angepriesen, die IS-Gräueltaten gerechtfertigt und die Tötung von Ungläubigen gutgeheißen.

Dem OLG zufolge besuchte die junge Deutsche auch zwei Scharia-Kurse des IS. Mit ihrem vierten Ehemann und ihren drei Kindern sei sie schließlich dem militärischen Rückzug der Terrormiliz in Syrien gefolgt. Bei der Flucht im Januar 2019 aus dem IS-Gebiet habe sie sich von der Terrormiliz losgesagt. Kurdische Kräfte hätten sie in ein Lager gebracht. Nach einem Jahr sei sie von dort über die Türkei nach Deutschland abgeschoben worden.

Der zuständige Staatsschutzsenat des OLG hielt der in Sachsen aufgewachsenen Frau, deren Mutter früh gestorben war, zugute, dass sie sich nicht schwerwiegend an der Durchsetzung der Ziele des IS beteiligt habe. Ihre mehr als einjährige Untersuchungshaft sei besonders belastend gewesen, weil ihr Sohn sie währenddessen dort nur zweimal und ihre dreijährigen Zwillinge sie lediglich einmal hätten besuchen können. Die beiden jüngeren Kinder hätten ihre Mutter nach deren Aussage dabei nicht mehr wiedererkannt. Die drei Kinder waren in Pflegefamilien untergebracht worden.

Die Verteidigung hatte für die IS-Rückkehrerin eine Strafe gefordert, die das Ende ihrer Zeit hinter Gittern bedeuten würde. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte sich für drei Jahre Haft ausgesprochen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort