Urteil Falsche Angaben zum Nebenjob: Polizist entlassen

Trier · Ein Polizist aus dem Raum Koblenz ist entlassen worden, weil er ohne Genehmigung im Nebenjob als Unternehmer im größeren Stil tätig war. Das sei ein schweres Dienstvergehen, urteilte das Trierer Verwaltungsgericht.

Der Mann habe gegenüber seinem Dienstherrn falsche Angaben gemacht und seine Nebentätigkeit zudem in einer Zeit ausgeübt, in der er wegen einer Erkrankung dienstunfähig und als Beamter freigestellt war. Er habe behauptet, nur als „Aushilfe“ im Betrieb seiner Lebensgefährtin zu arbeiten, heißt es in dem Urteil. Tatsächlich aber betrieb er laut Gericht ein eigenes Gewerbe im Gesundheits- und Wellnessbereich und habe sich „ohne Scheu als umtriebiger Unternehmer hervorgetan“.

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