Ausgangssperre in Frankreich Fahrt zum zweiten Wohnsitz nach Frankreich verboten

Auch über die Ostertage gilt in Frankreich eine strenge Ausgangssperre.

Ausgangssperre in Frankreich gilt auch über Ostern
Foto: BeckerBredel

Um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, gilt in Frankreich seit 22 Tagen eine strikte Ausgangssperre. Um das Haus zu verlassen, brauchen die Menschen einen triftigen Grund. Dieser soll auf eine für jede Fahrt einmalige Bescheinigung mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden, welche die Menschen dann mit sich führen müssen. Bei einer Polizeikontrolle wird die Bescheinigung vorgelegt. Urlaubsfahrten sind kein triftiger Grund, auch nicht zum eigenen zweiten Wohnsitz und auch nicht über die Ostertage. Das hat die französische Regierung in den vergangenen Tagen immer wieder betont. Wenn unerlaubt unterwegs ist, muss ein Bußgeld von 135 Euro bezahlen.

Diese Regelung betrifft sowohl Fahrten innerhalb Frankreichs als auch über die Grenze. „Diese Regel gilt auch für alle, Franzosen und Saarländer, die einen zweiten Wohnsitz im Département Moselle besitzen“, teilte das französische Generalkonsulat in Saarbrücken mit. Die Präfektur in Metz hat im ganzen Département verstärkte Kontrolle über die Feiertage angekündigt.

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