Corona-Maßnahmen Einreise, Einkaufen und Urlaub in Frankreich: Die Regeln im Überblick

Update · Die Maskenpflicht draußen und die Ausgangssperre wurden aufgehoben. Wer aus Deutschland einreist, muss aber nach wie vor einiges beachten.

 Die Corona-Maßnahmen in Frankreich wurden weitgehend aufgehoben. Bei der Einreise müssen ausländische Touristen dennoch einige Auflagen erfüllen.

Die Corona-Maßnahmen in Frankreich wurden weitgehend aufgehoben. Bei der Einreise müssen ausländische Touristen dennoch einige Auflagen erfüllen.

Foto: dpa/Francois Mori

Seit dieser Woche gilt das gesamte Kontinentalfrankreich laut Robert-Koch-Institut nicht mehr als Risikogebiet. Lediglich ein paar französische Überseegebiete werden noch als Risikogebiete geführt. Wer also von dort nach Deutschland auf dem Landweg einreist, muss keinen negativen Test oder Impfnachweis vorlegen und braucht auch keine Einreiseerklärung auszufüllen. Bei einer Anreise mit dem Flugzeug wird aber nach wie vor ein negativer Test oder ein Nachweise der Impfung oder der Genesung verlangt.

In der umgekehrter Richtung müssen Reisende noch allerdings einiges beachten. Wer von Deutschland nach Frankreich fährt, muss einen negativen Schnelltest vorweisen können und eine Erklärung über Symptomenfreiheit mit sich führen. Wer vollständig geimpft ist, braucht gar keinen Test mehr. Eine Ausnahme der Testpflicht gibt es auch für Fahrten in der unmittelbaren Grenzlage (30 Kilometer ab dem Wohnort). Es wird keine Quarantäne verordnet weder nach einer Fahrt von Deutschland nach Frankreich noch in die andere Richtung.

Ansonsten gelten in Frankreich diese Regeln:

Hotel- und Gastgewerbe: Hotels und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen ihre Übernachtungsgäste sowie Kunden von außen wieder im betriebseigenen Restaurant bewirten. Im ganzen Land ist die Außengastronomie wieder geöffnet. Es dürfen maximal sechs Gäste an einem Tisch sitzen. Auch die Innenräume der Restaurants dürfen mit einer Auslastung von 50 Prozent und maximal sechs Personen pro Tisch öffnen. Für einen Restaurantbesuch wird kein Test benötigt, aber die Kunden müssen ihre Telefonnummer hinterlassen oder einen QR-Code scannen, um im Falle einer Infektion benachrichtigt zu werden.

Einkaufen und Shoppen: Alle Geschäfte sind wieder geöffnet. Als Regel gelten vier Quadratmeter Fläche pro Kunde. Neben Wochenmärkten sind auch wieder Flohmärkte erlaubt.

Kultur und Freizeit: Zoos und Tierparks sind geöffnet. Es gibt keine Test- aber eine Maskenpflicht. Kulturorte wie Museen, Gedenkstätten, Kinos und Theater sind mit begrenzter Auslastung geöffnet. In den Innenräumen gilt die Maskenpflicht. Kommen an einem Ort mehr als 1000 Menschen zusammen, wird der sogenannte „pass sanitaire“ (Nachweis über Covid-Impfung, Genesung oder negativen Test) für den Zugang zum Beispiel zum Konzert oder zur Messe verlangt. Diesen brauchen auch Menschen, die ab dem 9. Juli wieder Diskos und Clubs besuchen wollen. 

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Seit dieser Woche gibt es keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Ebenso aufgehoben wurde die Maskenpflicht unter freiem Himmel. Einen Mund-Nasen-Schutz muss draußen nur noch in bestimmten Situationen getragen werden, wo sich die Abstansregeln nicht immer einhalten lassen, wie zum Beispiel in Warteschlangen oder auf dem Wochenmarkt.

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