Gleisschubser-Urteil ist rechtskräftig
Keine Rechtsmittel eingelegtGleisschubser-Urteil ist rechtskräftig
Gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im sogenannten „Gleisschubser-Prozess“ hat keiner der Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel eingelegt. Das teilte gestern Gerichtspräsidentin Maria Stutz auf Nachfragemit.