Oberlandesgericht in ZweibrückenTod im Freizeitpark: Kein neuer Prozess gegen Aufseher
Der Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch hat für zwei damals und heute in leitender Funktion tätige Männer keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch hat für zwei damals und heute in leitender Funktion tätige Männer keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken befasst sich am heutigen Freitag mit dem tödlichen Unfall eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch.