Bistum Trier will Strukturreform im September abschließen

Trier. Über die Neu-Bildung der Pfarreiengemeinschaften und Pfarreien informiert das Bistum Trier noch bis zum 17. März alle 35 Dekanate. Die Umstrukturierung muss bis zum 1. September abgeschlossen sein. So sieht es der Strukturplan 2020 vor. Waren es bei der Inkraftsetzung des Plans im Juni 2007 noch 389 Pfarreiengemeinschaften und Pfarreien, werden es künftig nur noch 173 sein

Trier. Über die Neu-Bildung der Pfarreiengemeinschaften und Pfarreien informiert das Bistum Trier noch bis zum 17. März alle 35 Dekanate. Die Umstrukturierung muss bis zum 1. September abgeschlossen sein. So sieht es der Strukturplan 2020 vor. Waren es bei der Inkraftsetzung des Plans im Juni 2007 noch 389 Pfarreiengemeinschaften und Pfarreien, werden es künftig nur noch 173 sein.Thema der Informationsveranstaltungen wird nach Auskunft des Bistums unter anderem die Gründung der so genannten "Kirchengemeindeverbände" sein. In diesen Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen künftig die in einer Pfarreiengemeinschaft zusammenwirkenden, rechtlich weiterhin eigenständigen, Kirchengemeinden zusammengeschlossen werden.

Zentraler Bestandteil der Finanzierung der Kirchengemeindeverbände werden ab 2012 die Schlüsselzuweisungen sein. In Abhängigkeit von der Anzahl der Pfarreien und der Zahl der Katholiken legen die Schlüsselzuweisungen fest, wie viel Geld die Kirchengemeindeverbände vom Bistum zur Deckung ihrer Personal- und Sachkosten erhalten. Diese Zuschüsse werden von 2013 bis 2016 in vier gleichen Stufen um insgesamt 4,3 Millionen Euro gesenkt werden. Für welche Zwecke das Geld eingesetzt wird, liegt künftig im Ermessensspielraum der Kirchengemeindeverbände. Die Entscheidungen hierüber trifft die "Verbandsvertretung".

Am 29. und 30. Oktober stehen im Bistum Trier - wie auch im Bistum Mainz - zudem Pfarrgemeinderatswahlen an. Dafür suchen beide Bistümer ehrenamtliche Kandidaten. Neben den Pfarrgemeinderäten sind nach den Wahlen in allen Pfarreiengemeinschaften auch Pfarreienräte zu bilden. Die Pfarreienräte sind für die verbindliche Zusammenarbeit der Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft in pastoralen Fragen zuständig. red

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