Bistum Trier überprüft Mitarbeiter

Trier. Das Bistum Trier macht Ernst mit der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger in kirchlichen Einrichtungen

 Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Foto: dpa

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist Missbrauchsbeauftragter der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Foto: dpa

Trier. Das Bistum Trier macht Ernst mit der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger in kirchlichen Einrichtungen. Wie der Präventionsbeauftragte des Bistums, Andreas Zimmer, gestern der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage mitteilte, werden gegenwärtig alle Personen, die bei einem katholischen Träger angestellt sind und mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, aufgefordert, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dazu gehörten neben Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten auch "viele andere Berufsgruppen". Die zuständige Fachabteilung habe jetzt alle Träger katholischer Kindergärten über die Notwendigkeit informiert. Diese hätten damit begonnen, die Führungszeugnisse anzufordern. Die 13 Euro, die ein solches Zeugnis koste, trage bis auf weiteres das Bistum. Dies alles erfolge gemäß der Präventionsordnung der deutschen Bischofskonferenz, die deren Missbrauchsbeauftragter, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, auch für sein Bistum erlassen habe.Anlass der Anfrage unserer Zeitung waren Informationen, wonach die geforderte Beibringung eines erweiterten Führungszeugnisses vor allem unter älteren Erzieherinnen für massive Verärgerung gesorgt hat. Dabei war unter anderem die Frage aufgeworfen worden, wieso auch Frauen ein solches Zeugnis vorlegen müssten, obwohl die Täter in der Vergangenheit ausnahmslos Männer gewesen seien. Nach Angaben des Bistums ist diese Annahme jedoch falsch. Die Pflicht, Führungszeugnisse vorzulegen, gelte daher ausnahmslos für alle Frauen und Männer, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, "im Prinzip" also auch für alle Priester. Selbst die Ruhestandsgeistlichen habe das Bistum angeschrieben. Bei diesen werde auf das Führungszeugnis nur dann verzichtet, wie sie nachweisen könnten, nichts mehr mit Kindern und Jugendlichen zu tun zu haben. Dies sei nur dann der Fall, wenn sie auch keine Aushilfsgottesdienste mehr halten.

Zimmer glaubt, dass die geforderte Vorlage eines Zeugnisses letztlich auch im Interesse der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei. Schließlich seien diese im vorigen Jahr "unter Generalverdacht gestellt" worden. Jetzt könnten sie sagen: "Wir haben ein Führungszeugnis vorgelegt, bei uns treffen Sie beim Personal auf 'geprüfte Qualität'."

Ein richtiger Schritt

Von SZ-RedakteurNorbert Freund

Der Ärger manch älterer Erzieherin über die verlangte Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses mag subjektiv verständlich sein, richtig ist diese Maßnahme des Bistums aber dennoch. Die Zeugnisse sind der erste Schritt eines ganzen Katalogs von Präventionsmaßnahmen, die Bischof Ackermann jetzt auf den Weg bringt. Dazu gehören beispielsweise auch Schulungen der Mitarbeiter, die stärkere Beachtung des Themas Missbrauch bei der Personalauswahl sowie ein Verhaltenskodex, mit dem für ein angemessenes "Nähe-Distanz-Verhältnis" im Umgang mit betreuten Kindern und Jugendlichen gesorgt werden soll. Kritisieren kann man daran allerhöchstens, dass diese Maßnahmen nicht schon früher umgesetzt worden sind.

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