Bischof Ackermann vergibt Aufträge nur an Mindestlohnzahler

Trier/Mainz · Für die Vergabe von Aufträgen hat nun auch der Triere Bischof Stephan Ackermann eine Tariftreueregelung erlassen. Wie das Bistum gestern gestern mitteilte, sieht die Erklärung unter anderem einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro und die Verpflichtung für Auftragnehmer vor, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen.

Die Regelungen gelten ab einem Auftragsvolumen von 20 000 Euro. Die Regelung lehne sich an entsprechende Vorschriften der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland an.

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