Bildungspaket: Viele Leistungen gab es schon

St. Wendel. Lange haben die Parteien in Berlin über die Neuausgestaltung von Hartz IV diskutiert. Neben der Erhöhung der Regelsätze haben sie Leistungen für Bildung und Teilhabe vereinbart, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute kommen sollen. Nun aber wird bundesweit darüber diskutiert, dass dieses Bildungspaket von den Betroffenen kaum angenommen wird

St. Wendel. Lange haben die Parteien in Berlin über die Neuausgestaltung von Hartz IV diskutiert. Neben der Erhöhung der Regelsätze haben sie Leistungen für Bildung und Teilhabe vereinbart, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute kommen sollen. Nun aber wird bundesweit darüber diskutiert, dass dieses Bildungspaket von den Betroffenen kaum angenommen wird.Bei der Kreisverwaltung St. Wendel und dem für die Hartz-IV-Empfänger zuständigen Amt für Kommunale Arbeitsförderung verwundert das aber niemanden. Denn: "Die meisten Leistungen gibt es jetzt schon. Vieles wird jetzt schon bezahlt", sagt Landrat Udo Recktenwald im SZ-Gespräch. Amtsleiter Thomas Schmidt zählt auf: der Zuschuss zu mehrtägigen Klassenausflügen oder der für pauschalen Schulbedarf in Höhe von 100 Euro, der Zuschuss zu Schülerbeförderungskosten, die Unterstützung bei der Lernförderung, der Zuschuss zum Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte. Neu ist im St. Wendeler Land nur die Unterstützung bei eintägigen Ausflügen von Schule oder Kindertagesstätte und die so genannte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (zehn Euro pro Kind und Monat für Vereinsmitgliedschaften und ähnliches).

Bedeutsam ist zudem, dass der Kreis der Empfänger größer wird. Denn neu erhalten auch Kinder aus Familien, die Wohngeld- und Kinderzuschlag bekommen, einige der aufgeführten Leistungen. Etwa 1500 Kinder im St. Wendeler Land können somit Leistungen aus dem Bildungspaket abrufen. Dabei kommen 950 Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien und 480 Kinder aus Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten.

Die Schülerbeförderungskosten hat bisher das Land gefördert, den Zuschuss zum Mittagessen in der Schule das Land und das Jugendamt, den Zuschuss zum Mittagessen in der Kindertagesstätte allein das Jugendamt. In diesen drei Fällen werden die Kosten nun über das Hartz-IV-Budget abgerechnet. "Für das laufende Kindergarten- und Schuljahr haben alle Kinder hier ja schon Bescheid. Deshalb müssen diese auch keine neuen Anträge stellen", so Schmidt. Was die Förderung des Mittagessens angeht, hat man dies im Landkreis so geregelt, dass diese Leistungen weiterhin beim Jugendamt beantragt und bearbeitet werden. Dieses rechnet dann mit dem Amt für kommunale Arbeitsförderung ab. Thomas Schmidt: "Damit bleibt den Kunden eine doppelte Antragsstellung erspart."

Was das Schulbedarfspaket betrifft, so steht der betroffenen Familie 100 Euro pro Kind und Jahr zur Verfügung. Bisher wurde diese Summe komplett am 1. August vom Schulamt ausgezahlt, künftig wird dies an zwei Terminen geschehen: 70 Euro gibt es am 1. August, weitere 30 Euro am 1. Februar. Mit diesem Geld soll zum Beispiel die Anschaffung von Schulranzen oder Sportsachen erleichtert werden.

Neu ist in dem Förderpaket die Bereitstellung von Mitteln für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Kinder und Jugendliche erhalten bis zu zehn Euro im Monat für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote. Diese zehn Euro können ausgegeben werden für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für den Unterricht in künstlerischen Fächern wie zum Beispiel bei der Musikschule oder die Teilnahme an Freizeiten. Über die zehn Euro im Monat hinausgehende Kosten werden nicht übernommen. Nicht bezahlt werden auch Fahrtkosten, Bekleidung und Ausstattung. "Bisher gab es noch kaum eine Nachfrage nach Vereinsmitgliedschaften", so Schmidt.

Mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung werden alle anderen Angebote nicht als Geldleistungen ausgezahlt. In der Regel rechnet hier der Landkreis nach Bewilligung der Leistung direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab, beispielsweise einem Verein.

Für jede Leistung des Bildungspaketes, außer für den persönlichen Schulbedarf, ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Vordrucke gibt es im Servicebereich der Kommunalen Arbeitsförderung in der Tritschlerstraße, im Servicebüro des Landratsamtes in der Mommstraße sowie im Internet.

> Ausführliche Informationen über die Leistungen des Bildungspaktes auf der Seite C 3

 Einen Zuschuss zu Kosten der Schülerbeförderung sieht das Bildungspaket vor. Foto: dpa

Einen Zuschuss zu Kosten der Schülerbeförderung sieht das Bildungspaket vor. Foto: dpa

landkreis-st-wendel.de

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