Revisionen abgelehnt BGH: Saarbrücker Urteil gegen Hassan A. rechtskräftig

Leipzig/Saarbrücken · Das Urteil des Saarbrücker Landgerichts gegen den Syrer Hassan A., der an Silvester 2016 unter Terrorverdacht in Saarbrücken festgenommen wurde und später wegen versuchten Betrugs verurteilt wurde, ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wies die Revisionen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zurück, wie das Gericht gestern mitteilte.

Der Syrer, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, war im August 2017 vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden (die SZ berichtete). Nach den Feststellungen der Saarbrücker Richter hatte sich der Mann im Dezember 2016 über einen Online-Chat an einen vermeintlichen Angehörigen des „Islamischen Staates“ gewandt. Diesem bot er an, Anschläge mit als Polizeieinsatzfahrzeugen getarnten Autos vorzubereiten und auszuführen, wenn der IS ihm 180 000 Euro zur Finanzierung seiner Pläne gebe. Bei dem Adressaten seiner Nachrichten handelte es sich tatsächlich jedoch um einen syrischen Oppositionellen, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, möglichst viele IS-Anhänger ausfindig zu machen und an zuständige Behörden zu melden.

Der Angeklagte wollte mit der Revision erreichen, dass er nicht schuldig gesprochen wird, die Staatsanwaltschaft beanstandete, dass der Angeklagte nicht wegen des Vorwurfs der Vorbereitung von Terroranschlägen zur Verantwortung gezogen wurde. Beides blieb erfolglos.

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