Gerichtsprozess um Geldfälschung Bexbacher Geldfälscher erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung

Saarbrücken · Ein 27-Jähriger bestellte im Darknet rund 600 gefälschte 50-Euro-Scheine. Dafür musste er sich nun vor dem Landgericht verantworten.

 Geldfälschungen sind oft nur mit Lupe zu erkennen.

Geldfälschungen sind oft nur mit Lupe zu erkennen.

Foto: dpa/Jens Büttner

Er erhoffte sich 5000 Euro Provision und bekam stattdessen einen Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht: Die große Strafkammer hat jetzt einen 27-jährigen Mann wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Als er nach einer Trennung der Alkoholsucht verfiel und seinen Job als Handelsvertreter bei einem bekannten Haushaltsgeräte-Unternehmen verlor, kam der Bexbacher auf die Idee, sich als Vermittler für Falschgeld anzubieten. „In der Vergangenheit war ich schon von einem Freund auf die Möglichkeit angesprochen worden, mit Falschgeld zu handeln. Das hatte ich damals abgelehnt. Aber dann habe ich mich in dieser Situation überreden lassen, bei der Sache mitzumachen“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. „Ich kannte jemanden, der öfter im Darknet unterwegs war und auch schon mal Drogen und falsche Scheine dort besorgt hatte“, so der Mann weiter. Und so kam er auf die Idee, den Vermittler zu spielen. Als Belohnung dafür habe ihm sein Freund damals 5000 Euro Provision versprochen.

Wie sich in der Verhandlung herausstellte, bestellte der Angeklagte erstmal zwei Probescheine. Da sein Freund mit der Qualität zufrieden gewesen sei, kam später eine größere Bestellung. 400 falsche Fünfziger holte er bei seinem Lieferanten ab und übergab sie an seinen Freund. Später folgte eine weitere Bestellung von 200 gefälschten Scheinen.

Doch der Absatz lief nicht so gut wie geplant. „Mein Freund wollte mir die Provision nicht bezahlen, weil er die Scheine nicht losgekriegt hat“, sagte der Angeklagte. „Er wollte, dass ich einen Abnehmer suche.“ Als der 27-Jährige versuchte, einem Käufer seiner Couch einige der Scheine unterzujubeln, ging es schief. „Der Mann hat es bemerkt und mit der Polizei gedroht.“ Zu diesem Zeitpunkt sei ihm der Ernst der Lage bewusst geworden – vor allem nachdem er bei einer Internetsuche erfuhr, dass Geldfälschung kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist. „Aus Panik haben mein Freund und ich das Geld begraben. Später habe ich die Scheine verbrannt.“

Anfang 2017 flogen die Komplizen auf. Der Angeklagte kam für dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft, zeigte sich im Endeffekt geständig und kooperativ. So konnte er womöglich auch das Gericht davon überzeugen, seine Strafe auf Bewährung auszusetzen. „Die Menge an gehandelten Scheinen war erheblich“, stellte der Richter fest. Man könne von Glück sprechen, dass der Angeklagte die Kurve gekriegt und Aufklärungshilfe geleistet habe. Außerdem „war der Angeklagte dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Er weiß, was es heißt, in seiner Freiheit beschnitten zu sein.“ Dass die Zeit im Gefängnis ihm eine Lehre gewesen sei, wiederholte der 27-Jährige auch vor Gericht. Er habe sich direkt nach der Haft wegen seiner Sucht therapieren lassen und habe ab Mai einen neuen Job.

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