Bewährungsstrafe für Schuss auf Zwillingsbruder

Saarbrücken. Das Landgericht hat am Mittwoch nach zwei Verhandlungstagen das Urteil zu dem lebensgefährlichen Schuss auf einen Zwillingsbruder gesprochen. Der 20-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Verbüßung wurde zur Bewährung ausgesetzt

Saarbrücken. Das Landgericht hat am Mittwoch nach zwei Verhandlungstagen das Urteil zu dem lebensgefährlichen Schuss auf einen Zwillingsbruder gesprochen. Der 20-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Verbüßung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl ist aufgehoben, der Angeklagte kann zu seiner Familie zurückkehren. Die Zwillinge leben im Haushalt der verwitweten Mutter und studieren an der Saar-Uni Informatik. Am Abend des 29. November 2007 kam es nach reichlichem Alkoholgenuss im Hobbykeller zu einem Streit zwischen beiden. An die Ursache konnten oder wollten sie sich nicht erinnern. Im Verlauf einer Rangelei verletzte sich das spätere Opfer an einer Glasscherbe. Der andere begab sich in sein Zimmer im Obergeschoss. Wutentbrannt versuchte der Verletzte in das Zimmer des Bruders zu gelangen, es entstand ein Kampf um das Öffnen der Tür. Schließlich gab der Angeklagte einen Schuss durch die Zimmertür ab - mit einer zur scharfen Waffe umgebauten Schreckschusspistole. Das Projektil durchschlug Magen, Dickdarm eine Niere des Bruders und trat durch die Rückenmuskulatur aus dem Körper aus. Der Schwerverletzte musste in die nahe Uniklinik Homburg gebracht werden. Sein Leben konnte gerettet werden, aber er verlor eine Niere. Der Angeklagte wurde noch am selben Abend verhaftet. In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler erschien er suizidgefährdet. Er wurde in die forensische psychiatrische Klinik Merzig verlegt, wo sich sein seelischer Zustand bald stabilisierte.Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Dem Angeklagten sei keine Tötungsabsicht zu unterstellen, wohl aber eine Verletzungsabsicht. Die Verurteilung erfolge so wegen gefährlicher Körperverletzung. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. jht

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