Bewährungsstrafe für Rechnungsrat

Saarbrücken. Wegen Bestechung in sechs und Steuerhinterziehung in vier Fällen hat das Landgericht gestern einen Oberrechnungsrat zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verlöre der 61-jährige Beamte des Landesrechnungshofes automatisch sein Amt

 Auch die Beschilderung von Großereignissen wie der Tour de France 2002 im Saarland nutzten der Rechnungsrat und seine Komplizen für ihre Zwecke. Foto: bub

Auch die Beschilderung von Großereignissen wie der Tour de France 2002 im Saarland nutzten der Rechnungsrat und seine Komplizen für ihre Zwecke. Foto: bub

Saarbrücken. Wegen Bestechung in sechs und Steuerhinterziehung in vier Fällen hat das Landgericht gestern einen Oberrechnungsrat zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verlöre der 61-jährige Beamte des Landesrechnungshofes automatisch sein Amt. Den mitangeklagten Inhaber eines Ingenieurbüros verurteilten die Richter wegen Beteiligung bei der Bestechung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Die mitangeklagte Ehefrau des Landesbeamten muss wegen Beteiligung bei der Steuerhinterziehung eine Geldstrafe von 3 600 Euro zahlen.Alle Angeklagten hatten die Taten vor Gericht eingeräumt. Nach Feststellung der Ermittler hatten sie mit einem Mitarbeiter des Landesamtes für Straßenbau (LfS) in den Jahren 2000 bis 2002 die Vergabe von Aufträgen zu ihren Gunsten manipuliert. Der frühere LfS-Bedienstete, den die Angeklagten bestochen haben sollen, ist zwischenzeitlich in Pension und nicht verhandlungsfähig. Er soll 20 Prozent der jeweiligen Auftragssumme bekommen haben, die in den sechs Fällen laut Anklageschrift rund 220 000 Euro betragen habe.

Der Oberrechnungsrat war bis zum Jahr 1999 im Umweltministerium, das damals die Fachaufsicht über das Landesamt für Straßenbau ausübte. Konkret ging es um Aufträge zur Planung der Beschilderung von Straßen oder Großereignissen wie der Tour de France. Das Ganze lief so ab: Im Rahmen ihrer Arbeitsteilung erstellte und bearbeitet der LfS-Bedienstete entsprechende Aufträge. Die gingen dann an das besagte Ingenieurbüro - ein Ein-Mann-Unternehmen. Die fachlich ordentliche und preismäßig wohl auch angemessene Arbeit machten dann alle drei gemeinsam - der Oberrechnungsrat, der LfS-Bedienstete und der Ingenieur. Die Rechnung schickte dann dessen Büro an das Landesamt, wo der LfS-Bedienstete sie prüfte, absegnete und zur Bezahlung weitergab. Anschließend bekamen der Oberrechnungsrat 55 Prozent, der Ingenieur 25 Prozent und der LfS-Bedienstete 20 Prozent der Auftragssumme.

Bei der Abwicklung benutzte der Oberrechnungsrat zudem ein EDV-Büro, das er und seine Ehefrau betrieben. Dieses fungierte als Verteiler des Geldes. Die Richter werteten dieses Tun als strafbare Steuerhinterziehung.

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