Bettenzahl wird künftig verhandelt

Saarbrücken · Gesundheitsminister Andreas Storm will die Krankenhausplanung reformieren: Wie viele Betten die einzelnen Abteilungen haben, sollen Träger und Kassen aushandeln. Das Land gibt nur noch einen Rahmen vor.

Als Gesundheitsminister, das weiß Andreas Storm, kann man es praktisch niemandem recht machen. Als sein Vorgänger Georg Weisweiler (FDP) 2011 einen neuen Krankenhausplan vorlegte, zogen etliche Kliniken vor Gericht. Und als Storm den Plan vor wenigen Wochen aktualisierte, warfen ihm die Kassen vor, dem Druck der klagenden Krankenhausträger "leichtfertig" nachgegeben zu haben. Lokalpolitiker in den Krankenhaus-Kommunen stehen im Ministerium ohnehin bei jeder angekündigten Bettenreduzierung sofort auf der Matte.

Das Krankenhausgesetz sieht bislang vor, dass das Gesundheitsministerium auf mehrere Jahre - im aktuellen Fall von 2011 bis 2015 - die Verteilung der Betten im Land (derzeit 6340 vollstationäre) bis auf die Ebene der Fachabteilungen in jeder Klinik genau regelt. Diese "bettengenaue Planung" sei jedoch "nicht mehr zeitgemäß" und in zwölf von 16 Bundesländern auch nicht mehr die Praxis, sagte CDU-Mann Storm der SZ. "Sie lässt den Krankenhäusern und Krankenkassen keinen Gestaltungsspielraum, um auf den ständig steigenden Veränderungsdruck in der akut stationären Krankenhausversorgung flexibel reagieren zu können." Wenn ein Krankenhaus etwa dauerhaft - und nicht nur kurzzeitig - Betten von der Inneren Medizin zur Chirurgie verlagern will, bedarf dies einer aufwendigen "Fortschreibung" des Krankenhausplanes.

Storms Pläne, die auf einem Gutachten des Gesundheitsökonomen Professor Eberhard Wille basieren und bis Jahresende als Gesetzentwurf vorliegen sollen, sehen vor, dass künftig die Krankenhausträger und die Krankenkassen unter sich ausmachen, wie viele Betten es in jeder Fachabteilung gibt. Auch Bettenverlagerungen sollen, ohne Änderung des Krankenhausplans, auf diese Weise ermöglicht werden. Das Ministerium wird nach Storms Plänen nur noch vorschreiben, wie viele Betten das Krankenhaus insgesamt hat und welche Fachabteilungen es dort gibt. Dabei sollen Krankenhäuser und Kassen um fünf Prozent nach unten oder oben von der vorgegebenen Gesamtbettenzahl abweichen können. In Konfliktfällen soll ein Schiedsgremium mit neutralem Vorsitzenden entscheiden. Für die Notfallversorgung soll es bei den genauen Vorgaben des Gesundheitsministeriums bleiben.

Storm ist der Meinung, wenn sich Krankenhäuser und Kassen mit ihren unterschiedlichen Interessen einigen, müsse etwas Vernünftiges herauskommen. In den Krankenhäusern wird indes ein stärkerer Einfluss der Kassen auf die Krankenhausplanung befürchtet.

Die Kassen sind der Meinung, dass das Saarland mit Krankenhäusern bereits überversorgt ist. "Wir versperren uns nicht", sagt der Sprecher des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im Saarland, Axel Mittelbach, zu Storms Plänen. Es stellten sich aber viele Fragen. So müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu Kapazitätsausweitungen in bestimmten Fachbereichen komme. Zudem seien die Modalitäten des Schiedsverfahrens noch nicht klar. Auch der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft, Günter Möcks, sieht noch "Klärungsbedarf". Es sei unklar, welchen Vorteil die Krankenhäuser davon hätten.

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