Betrug unter Nachbarinnen

Heusweiler. Der Kriminaldienst der Polizeiinspektion Köllertal hat eine 52-Jährige aus Heusweiler wegen Unterschlagung einer EC-Karte sowie mehrerer Betrügereien zum Nachteil einer 80-jährigen Frau angezeigt. Nach Lage der Dinge hatte die Täterin das Vertrauen der arglosen Seniorin ausgenutzt, "um ihre wirtschaftlich schwache Situation aufzubessern", heißt es im Polizeibericht

Heusweiler. Der Kriminaldienst der Polizeiinspektion Köllertal hat eine 52-Jährige aus Heusweiler wegen Unterschlagung einer EC-Karte sowie mehrerer Betrügereien zum Nachteil einer 80-jährigen Frau angezeigt. Nach Lage der Dinge hatte die Täterin das Vertrauen der arglosen Seniorin ausgenutzt, "um ihre wirtschaftlich schwache Situation aufzubessern", heißt es im Polizeibericht.Täter und Geschädigte sind dem Vernehmen nach Nachbarinnen, doch dürfte das vormals gute Verhältnis nun nachhaltig gestört sein.

Wie die Polizei berichtete, waren beide Frauen Mitte Januar im Auto der 80-Jährigen zum Einkaufen gefahren. An einer Tankstelle in Dudweiler, wo nur bargeldlos mit Karte bezahlt werden kann, händigte die Seniorin ihrer Beifahrerin die EC-Karte und die dazu gehörige Pin-Nummer aus, um sich die Mühsal des Bezahlvorgangs zu ersparen. Die 52-Jährige erledigte die Aufgabe, gab die Karte zurück, hatte aber nun schon einmal die "Geheim-Nummer" der EC-Karte. Im Supermarkt bezahlte dann die rechtmäßige Besitzerin der EC-Karte den Rechnungsbetrag an der Kasse. Danach geriet die Karte aber unbemerkt aus ihren Händen und ging in den Besitz der Begleiterin über. Womöglich, so heißt es im Polizeibericht, war sie der Seniorin aus der Tasche gerutscht.

Ungeschickte Betrügerin

In den drei Tagen danach wurden Tankvorgänge, Barabhebungen an verschiedenen Bankautomaten, Einkäufe in Sport- und Lebensmittelmärkten sowie Baumärkten mit der Karte der 80-Jährigen abgewickelt. Insgesamt wurde ein Schaden von über 4000 Euro angerichtet.

Die Geschädigte konnte sich die Bewegungen auf ihrem Konto nicht erklären und ging zur Polizei. Da die Betrügerin wohl recht blauäugig auftrat, so etwa an videoüberwachten Orten bezahlte und auch an überwachten Bankautomaten Geld abhob, schuf sie eine erdrückende Beweislast gegen sich und konnte dank Filmen, Kassen- und Abrechnungsbelegen leicht überführt werden. Es gelang der Polizei zudem, einen Teil der erlangten Waren sicherzustellen.

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