Betrüger nutzen Trauersituation aus

St. Wendel · Kaffeefahrten, Enkeltrick oder das Ausspähen von Kontodaten - Betrüger lauern an vielen Ecken. In der Serie "Vorsicht, Abzocke!" stellt die SZ die Tricks vor, mit denen nichts ahnende Bürger abgezockt werden, und erklärt, wie sie sich dagegen wehren können. Teil 6: Tricks mit Todesanzeigen.

 Auch Einbrecher studieren oft ganz genau die aktuellen Todesanzeigen. Foto: dpa

Auch Einbrecher studieren oft ganz genau die aktuellen Todesanzeigen. Foto: dpa

St. Wendel. Wenn ein Angehöriger verstorben ist, denken die wenigsten Trauernden daran, dass ihre persönliche Situation von Betrügern ausgenutzt werden kann. Und doch kann man im Trauerfall in das Blickfeld zwielichtiger Personen geraten. Die SZ hat sich bei der Polizei und den Seniorensicherheitsberatern umgehört.Die Gauner studieren die Todesanzeigen in den Zeitungen genau. Wenn in einer Anzeige Beerdigungszeit und eine Traueradresse angegeben werden, fassen sie es als Einladung zum Einbruch auf. Sie können sich ja fast sicher sein, dass während der Beerdigung keiner zu Hause ist. Somit wartet auf die Trauernden in einigen Fällen nach der Zeremonie eine böse Überraschung.

Daher ist es dringend geraten, die Anschrift in Todesanzeigen nicht zu veröffentlichen. Oder eine Vertrauensperson bleibt während der Beerdigung im Haus, um im Falle eines Falles schnell reagieren zu können. Dieser Tipp kann allerdings auch nicht davor schützen, von Betrügern belästigt zu werden. Denn sie haben noch dreistere Ideen, aus der Trauer anderer Kapital zu schlagen.

Dies geht zum Beispiel so: Einige Tage nach der Beerdigung erreicht ein Schreiben das Haus der Hinterbliebenen. Der Verstorbene hätte vor seinem Tod Internetseiten besucht, die kostenpflichtig seien, vielleicht habe er etwas bestellt, dass nun bezahlt werden müsse. Oder es seien andere offene Rechnungen zu begleichen. Der Verschiedene kann nicht mehr gefragt werden, ob die Forderungen berechtigt seien. Auch Scham spielt dabei eine Rolle, wenn Rechnungen von Sexhotlines oder einem erotischen Versand ins Haus flattern. Daher werden diese Beträge bezahlt.

Ebenso sind schon Fälle vorgekommen, in denen ein Vertreter eines Inkassobüros vor der Tür der Hinterbliebenen stand. Die Behauptung: offene Rechnungen. Das Geld würde er in bar annehmen, 100 oder 150 Euro. Beträge also, die im Haus sind und einen Gang zur Bank nicht erfordern. Dann die Drohung: Sollte er das Geld nicht erhalten, würde dies Konsequenzen nach sich ziehen, der geforderte Betrag werde sich durch zusätzliche Kosten stark erhöhen.

Da man im Trauerfall für gewöhnlich den Kopf nicht frei hat, werden die gefälschten Rechnungen bezahlt. Daher ist es dringend geraten, bei Geldforderungen, die nicht sofort nachgeprüft werden können, skeptisch zu bleiben. Ebenso sollte man sich nicht einschüchtern lassen und eine Vertragskopie verlangen, um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können.

Zuletzt: Wenn sich nach einem Todesfall plötzlich unbekannte Verwandte melden, kommt es nicht selten vor, dass es eigentlich Ganoven sind, die an das Geld des Verstorbenen und seiner Familie wollen.

saarbruecker-zeitung.de/

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