Betrüger halten Polizei auf Trab

Homburg/Saarbrücken. Es ist ein Din-A 4-Ausdruck in Schwarz-Weiß, mit dem Spendenbetrüger seit Wochen im Saarland ihr Glück versuchen: Vier kleine Bilder, darunter der fehlerbehaftete Titel "Zertifikat des regionalen Verbundes fur Taubstumme unde korpelich Behinderte" - so bitten sie um eine Spende. Dabei treten die Sammler auch selbst als Taubstumme auf

 Mit diesem Schreiben, das voller Fehler steckt, betteln Betrüger im Saarland um Geld. Die Namen der Spender sind aus Datenschutzgründen geschwärzt. Foto: Landespolizei

Mit diesem Schreiben, das voller Fehler steckt, betteln Betrüger im Saarland um Geld. Die Namen der Spender sind aus Datenschutzgründen geschwärzt. Foto: Landespolizei

Homburg/Saarbrücken. Es ist ein Din-A 4-Ausdruck in Schwarz-Weiß, mit dem Spendenbetrüger seit Wochen im Saarland ihr Glück versuchen: Vier kleine Bilder, darunter der fehlerbehaftete Titel "Zertifikat des regionalen Verbundes fur Taubstumme unde korpelich Behinderte" - so bitten sie um eine Spende. Dabei treten die Sammler auch selbst als Taubstumme auf.Laut Polizeisprecher Georg Himbert eine gängige Masche: "Seit Jahresanfang haben wir im ganzen Saarland 219 Hinweise auf mutmaßlichen Spendenbetrug registriert. Das Gros betraf dieses konkrete Schreiben." Die meisten Hinweise habe es aus Saarlouis gegeben, gefolgt von Neunkirchen und Dillingen. Die falschen Spendensammler sind laut Himbert meist Südosteuropäer und treten in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Parkplätzen auf. Zuletzt nahm die Homburger Polizei am Donnerstag vier von ihnen vorläufig fest.

Meist müsse man die Betrüger aber nach Aufnahme der Personalien wieder laufen lassen, sagt Himbert. Das hat verschiedene Gründe, erklärt Thomas Reinhardt, Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Der wichtigste sei, dass ein Haftbefehl in keinem Verhältnis zum verursachten Schaden stehe. "Es läuft aber in jedem einzelnen Fall ein Ermittlungsverfahren." Ob auf das Verfahren dann auch ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe folgt, sei alles andere als sicher. "Allein der Umstand, dass jemand Geld sammelt, ist noch nicht strafbar." Um Betrug handele es sich nur, wenn den Spendern aktiv der falsche Zweck vorgegaukelt wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten also prüfen: "Was wurde gesagt, wovon ist der Spender ausgegangen." Das sei schwer nachzuweisen, Reinhardt spricht von einem "rechtlichen Graubereich".

Eine andere Möglichkeit gäbe es noch, den mutmaßlichen Betrügern das Handwerk zu legen: Wenn sich nachweisen ließe, dass "mehr dahintersteckt", die falschen Spendensammler also banden- oder gewerbsmäßig zu Werke gehen, sei wohl auch ein Haftbefehl durchsetzbar, sagt Reinhardt. Polizeisprecher Himbert deutete gegenüber der SZ an, dass die Polizei in diese Richtung ermittele. Ob diese Bemühungen am Ende auch Erfolg haben, steht laut Staatsanwaltschaft aber noch nicht fest. "Oft ist bei diesen Personen wegen fehlender Papiere und unklarer Schreibweise der Namen schon die Identitätsfeststellung schwierig", so Reinhardt. Deshalb ließen sich die Zusammenhänge der Taten schwer beweisen.

So bleibt den Saarländern vorerst nur, nicht auf das Schreiben hereinzufallen. Polizeisprecher Himbert rät, sich immer den Sammlerausweis und die behördliche Sammelerlaubnis zeigen zu lassen. Beide trügen amtliche Stempel und seien nicht einfach zu fälschen. "Mit einem Din-A 4-Blatt alleine ist es eben nicht getan."

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