Besuchsrecht des Vaters gilt auch am Geburtstag seines Kindes

Saarbrücken. Ein Kindergeburtstag ist kein Grund, einem Vater sein Besuchsrecht für den betreffenden Tag vorzuenthalten. Das entschied jetzt das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken. Vielmehr müssten beide Elternteile dafür Sorge tragen, dass gerichtlich vereinbarte Regelungen über den Umgang mit einem Kind ohne Auseinandersetzungen eingehalten würden (Az.: 6 WF 118/10)

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